Polizist hetzte gegen Juden und darf im Dienst bleiben

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Ein 45-jähriger Kripobeamter aus München geriet in die Schlagzeilen, nachdem antisemitische Äußerungen bekannt wurden. Der Mann, der früher als Personenschützer für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde tätig war, soll NS-Parolen wie «Heil Hitler» und «Sieg Heil» verbreitet haben.

Besonders brisant: In privaten Chats schlug er sogar vor, Schutzbefohlene ins KZ einzuweisen. Trotz dieser Vorfälle bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung, die ihn weiter im Dienst bleiben lässt. Die Äußerungen wurden als private Meinungsfreiheit gewertet.

Seit 2023 arbeitet der Beamte nur noch im Innendienst. Die Polizei steht wegen dieser Instanz-Entscheidung in der Kritik. Wie passt Hassrede mit dem Schutz öffentlicher Personen zusammen? Die Frage bleibt offen.

Ein skandalöser Fall antisemitischer Hetze

Chat-Protokolle enthüllten ein verstörendes Doppelleben des Polizisten. Während er offiziell eine Schutzperson der Israelitischen Kultusgemeinde München bewachte, verbreitete er in privaten Gruppen NS-Propaganda. Die Beweislage ist eindeutig.

Die Vorwürfe gegen den Beamten

In den privaten Chats nutzte der Mann Abkürzungen wie «SH» oder «HH» als vermeintlichen Running Gag. Doch die Inhalte waren alles andere als harmlos:

  • Drohung gegen seine Schutzperson:

    «Ich scheiß› ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen.»

  • Zynische Vergleiche mit dem KZ Dachau als «Heimkehr-Ort».

Seine Rechtfertigung? Die Äußerungen seien nur «gedankenloses Geblödel» gewesen.

Schutzrolle und Hetze – ein Widerspruch

Besonders pikant: Der Beamte war früher für die Sicherheit von Charlotte Knobloch verantwortlich. Ausgerechnet während ihrer Hundekrankheit 2014 häuften sich die Hassnachrichten.

Jahr Vorfall Konsequenz
2014 Hetze in Chats Keine
2023 Versetzung Innendienst Keine Entlassung

Die Kommunikation des Beamten zeigt ein klares Muster: Systematische Entmenschlichung durch KZ-Witze und rassistische Memes. Trotzdem bleibt er im Dienst.

Die rechtliche Bewertung des Falls

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah sich mit einer heiklen Entscheidung konfrontiert. Wie bewertet man Äußerungen, die zwischen privater Meinung und Dienstvergehen schwanken? Die Grundordnung des Beamtentums steht hier im Konflikt mit Grundrechten.

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Das Gericht wertete die NS-Äußerungen als «inakzeptabel», sah aber keine verfassungsfeindliche Gesinnung. Bemerkenswert: Vier als Scherze deklarierte Nachrichten wogen schwerer als 50 eindeutig antisemitische Kommentare.

Laut Urteil reichten die Beweise nicht für eine Entlassung. Stattdessen erfolgte nur eine Zurückstufung – trotz Weitergabe interner Polizeiinformationen.

«Einzelfallbewertungen erfordern Differenzierung», heißt es in der Begründung.

Meinungsfreiheit vs. Dienstpflicht: Die Begründung des Urteils

Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) kollidierte hier mit § 33 BeamtStG (Treuepflicht). Das Verwaltungsgerichtshofs entschied: Private Chats seien kein ausreichender Dienstverstoß, solange keine unmittelbare Gefahr drohe.

Kritiker sehen darin ein gefährliches Präzedenzurteil. Denn die soziale Isolation des Polizisten wurde als mildernder Umstand gewertet – obwohl er während seiner Dienstzeit Hassbotschaften verbreitete.

Reaktionen auf die Entscheidung

Kritik prasselt auf die bayerische Justiz ein. Das Urteil, das antisemitische Äußerungen als private Meinungsfreiheit einstuft, zieht internationale Wellen nach sich. Besonders die Israelitische Kultusgemeinde zeigt sich entsetzt.

Internationale Empörung und Stimmen der Opfer

Das Internationale Auschwitz-Komitee nannte das Urteil ein «schändliches Signal». In einer Stellungnahme heißt es:

«Wer NS-Verbrechen verharmlost, darf nicht für den Schutz von Jüdinnen und Juden verantwortlich sein.»

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde äußerte sich indirekt. Sicherheitsexperten deuten ihr Schweigen als Folge des Traumas.

Polizei und Politik im Zwiespalt

Das Polizeipräsidium München betont, man beobachte den Beamten weiter. Doch interne Dokumente zeigen ein Dilemma: Personalnot vs. Dienstpflicht.

Institution Position Konsequenz
Bayerische Staatsregierung «Unerträgliche Relativierung» (Spaenle) Keine Maßnahmen
Polizei München «Einzelfall» (Schelshorn) Versetzung Innendienst

Ludwig Spaenle, Antisemitismusbeauftragter, spricht von einem Systemversagen. Doch die CSU distanziert sich nicht vom Urteil – ein politischer Balanceakt.

Fazit: Eine fragwürdige Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Der Fall zeigt ein erschreckendes Paradox: Ein Polizist, der NS-Überlebende schützte, verbreitete gleichzeitig Hetze gegen sie. Zehn Jahre alte Nachrichten werfen nun Fragen auf – nicht nur über ihn, sondern über das System.

Die Entscheidung des Gerichts könnte gefährliche Präzedenzwirkung haben. Wenn antisemitische Äußerungen als privat gelten, wo liegt dann die Grenze? Das Polizeipräsidium steht vor einem Vertrauensverlust.

Historisch belastet ist die Münchner Polizei seit 1945. Braune Seilschaften sind kein Mythos. Dieser Fall zeigt: Auch heute noch gibt es Beamte, die ihre Macht missbrauchen.

Die größte Frage bleibt: Wie kann ein Gesprächspartner der Sicherheitsbehörden gleichzeitig Hass verbreiten? Die Antwort darauf fehlt – und das ist das eigentliche Problem.

Q: Was wurde dem Polizisten vorgeworfen?

A: Der Beamte soll in privaten Chats antisemitische Äußerungen getätigt haben, darunter NS-Propaganda-Parolen wie «Sieg Heil».

Q: Warum durfte der Beamte trotzdem im Dienst bleiben?

A: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass seine Äußerungen unter Meinungsfreiheit fallen. Eine Entfernung aus dem Dienst sei nicht gerechtfertigt.

Q: Welche Rolle spielte Charlotte Knobloch in diesem Fall?

A: Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München war seine Schutzperson. Das Gericht sah keinen direkten Zusammenhang zwischen den Chats und seinem Dienst.

Q: Wie reagierten jüdische Organisationen auf das Urteil?

A: Sowohl Knobloch als auch das Internationale Auschwitz Komitee übten scharfe Kritik. Sie sehen darin ein fatales Signal für den Umgang mit Antisemitismus.

Q: Welche Konsequenzen hatte der Fall für den Beamten?

A: Er wurde lediglich zurückgestuft, behielt aber seinen Status als Polizist. Eine disziplinarische Entfernung blieb aus.

Q: Wie argumentierte das Gericht seine Entscheidung?

A: Es wertete die Chats als private Meinungsäußerung ohne Dienstbezug. Die Grundordnung der Polizei sei nicht verletzt worden.

Q: Gab es politische Reaktionen auf den Fall?

A: Die bayerische Staatsregierung verteidigte die Unabhängigkeit der Justiz, betonte aber gleichzeitig Null-Toleranz gegen Antisemitismus.
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