Ein 45-jähriger Kripobeamter aus München geriet in die Schlagzeilen, nachdem antisemitische Äußerungen bekannt wurden. Der Mann, der früher als Personenschützer für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde tätig war, soll NS-Parolen wie «Heil Hitler» und «Sieg Heil» verbreitet haben.
Besonders brisant: In privaten Chats schlug er sogar vor, Schutzbefohlene ins KZ einzuweisen. Trotz dieser Vorfälle bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung, die ihn weiter im Dienst bleiben lässt. Die Äußerungen wurden als private Meinungsfreiheit gewertet.
Seit 2023 arbeitet der Beamte nur noch im Innendienst. Die Polizei steht wegen dieser Instanz-Entscheidung in der Kritik. Wie passt Hassrede mit dem Schutz öffentlicher Personen zusammen? Die Frage bleibt offen.
Ein skandalöser Fall antisemitischer Hetze
Chat-Protokolle enthüllten ein verstörendes Doppelleben des Polizisten. Während er offiziell eine Schutzperson der Israelitischen Kultusgemeinde München bewachte, verbreitete er in privaten Gruppen NS-Propaganda. Die Beweislage ist eindeutig.
Die Vorwürfe gegen den Beamten
In den privaten Chats nutzte der Mann Abkürzungen wie «SH» oder «HH» als vermeintlichen Running Gag. Doch die Inhalte waren alles andere als harmlos:
- Drohung gegen seine Schutzperson:
«Ich scheiß› ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen.»
- Zynische Vergleiche mit dem KZ Dachau als «Heimkehr-Ort».
Seine Rechtfertigung? Die Äußerungen seien nur «gedankenloses Geblödel» gewesen.
Schutzrolle und Hetze – ein Widerspruch
Besonders pikant: Der Beamte war früher für die Sicherheit von Charlotte Knobloch verantwortlich. Ausgerechnet während ihrer Hundekrankheit 2014 häuften sich die Hassnachrichten.
Jahr | Vorfall | Konsequenz |
---|---|---|
2014 | Hetze in Chats | Keine |
2023 | Versetzung Innendienst | Keine Entlassung |
Die Kommunikation des Beamten zeigt ein klares Muster: Systematische Entmenschlichung durch KZ-Witze und rassistische Memes. Trotzdem bleibt er im Dienst.
Die rechtliche Bewertung des Falls
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah sich mit einer heiklen Entscheidung konfrontiert. Wie bewertet man Äußerungen, die zwischen privater Meinung und Dienstvergehen schwanken? Die Grundordnung des Beamtentums steht hier im Konflikt mit Grundrechten.
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Das Gericht wertete die NS-Äußerungen als «inakzeptabel», sah aber keine verfassungsfeindliche Gesinnung. Bemerkenswert: Vier als Scherze deklarierte Nachrichten wogen schwerer als 50 eindeutig antisemitische Kommentare.
Laut Urteil reichten die Beweise nicht für eine Entlassung. Stattdessen erfolgte nur eine Zurückstufung – trotz Weitergabe interner Polizeiinformationen.
«Einzelfallbewertungen erfordern Differenzierung», heißt es in der Begründung.
Meinungsfreiheit vs. Dienstpflicht: Die Begründung des Urteils
Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) kollidierte hier mit § 33 BeamtStG (Treuepflicht). Das Verwaltungsgerichtshofs entschied: Private Chats seien kein ausreichender Dienstverstoß, solange keine unmittelbare Gefahr drohe.
Kritiker sehen darin ein gefährliches Präzedenzurteil. Denn die soziale Isolation des Polizisten wurde als mildernder Umstand gewertet – obwohl er während seiner Dienstzeit Hassbotschaften verbreitete.
Reaktionen auf die Entscheidung
Kritik prasselt auf die bayerische Justiz ein. Das Urteil, das antisemitische Äußerungen als private Meinungsfreiheit einstuft, zieht internationale Wellen nach sich. Besonders die Israelitische Kultusgemeinde zeigt sich entsetzt.
Internationale Empörung und Stimmen der Opfer
Das Internationale Auschwitz-Komitee nannte das Urteil ein «schändliches Signal». In einer Stellungnahme heißt es:
«Wer NS-Verbrechen verharmlost, darf nicht für den Schutz von Jüdinnen und Juden verantwortlich sein.»
Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde äußerte sich indirekt. Sicherheitsexperten deuten ihr Schweigen als Folge des Traumas.
Polizei und Politik im Zwiespalt
Das Polizeipräsidium München betont, man beobachte den Beamten weiter. Doch interne Dokumente zeigen ein Dilemma: Personalnot vs. Dienstpflicht.
Institution | Position | Konsequenz |
---|---|---|
Bayerische Staatsregierung | «Unerträgliche Relativierung» (Spaenle) | Keine Maßnahmen |
Polizei München | «Einzelfall» (Schelshorn) | Versetzung Innendienst |
Ludwig Spaenle, Antisemitismusbeauftragter, spricht von einem Systemversagen. Doch die CSU distanziert sich nicht vom Urteil – ein politischer Balanceakt.
Fazit: Eine fragwürdige Entscheidung mit weitreichenden Folgen
Der Fall zeigt ein erschreckendes Paradox: Ein Polizist, der NS-Überlebende schützte, verbreitete gleichzeitig Hetze gegen sie. Zehn Jahre alte Nachrichten werfen nun Fragen auf – nicht nur über ihn, sondern über das System.
Die Entscheidung des Gerichts könnte gefährliche Präzedenzwirkung haben. Wenn antisemitische Äußerungen als privat gelten, wo liegt dann die Grenze? Das Polizeipräsidium steht vor einem Vertrauensverlust.
Historisch belastet ist die Münchner Polizei seit 1945. Braune Seilschaften sind kein Mythos. Dieser Fall zeigt: Auch heute noch gibt es Beamte, die ihre Macht missbrauchen.
Die größte Frage bleibt: Wie kann ein Gesprächspartner der Sicherheitsbehörden gleichzeitig Hass verbreiten? Die Antwort darauf fehlt – und das ist das eigentliche Problem.