Vor drei Jahren erschütterte der Mordfall der Medizinstudentin Hanna W. aus Aschau ganz Bayern. Die Anklage gegen den damals 22-jährigen Sebastian T. schien klar – doch jetzt wirft der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil überraschend um.
Nach 945 Tagen in Haft wurde die Verurteilung aufgehoben. Grund: Befangenheit der Richterin. „Die Mail-Korrespondenz wirft Fragen auf“, heißt es in der BGH-Begründung. DNA-Beweise fehlten, Zeugenaussagen galten als widersprüchlich.
Im September 2025 soll ein neuer Prozess am Landgericht beginnen. Wurde hier ein Justizirrtum vertuscht? Die Ermittlungen bleiben spannend – und die Öffentlichkeit gespannt.
Freilassung und Aufhebung des Urteils: Ein Wendepunkt im Fall Sebastian T.
Vertrauliche Mails zwischen Richterin und Staatsanwaltschaft führen zur Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Juni 2024 auf – ein Schock für die Justiz. Grund war die Befangenheit der Richterin Aßbichler, die sich mit dem Ankläger abgestimmt hatte.
Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen Verfahrensfehlern auf
Die „Mail-Affäre“ enthüllte schwere Verstöße. In einer Nachricht hieß es: „Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig“. Die BGH-Kammer wertete dies als Verletzung des Fairnessgebots.
Der Angeklagte verbrachte 32 Monate in Untersuchungshaft. Mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts (§127a StPO) erfolgte die Freilassung am 14.06.2024.
Neues Gutachten entlastet Sebastian T.
Ein psychologisches Gutachten von Max Steller brachte die Wende. Es belegt: Hauptzeuge Adrian M. zeigt „psychopathologische Tendenzen und lügt systematisch“.
Verteidiger Yves Georg kommentiert:
„Die gebetsmühlenartige Vorhersage der Verteidigung hat sich bestätigt.“
Das Landgericht muss nun im neuen Prozess 2025 die Beweislage neu bewerten – ohne belastende Zeugenaussagen.
Der Fall Eiskeller-Killer Sebastian T.: Chronologie der Ereignisse
Am Abend des 3. Oktober 2022 verschwand die Medizinstudentin Hanna W. auf ihrem Heimweg. Nur Stunden später fand man ihre Leiche in der Prien – mit schweren Kopfverletzungen. Die Ermittlungen konzentrierten sich schnell auf einen Verdächtigen.
Der Mord an Hanna W. und die Anklage gegen Sebastian T.
Die Tatnacht wirft bis heute Rätsel auf. Letztes Lebenszeichen der 24-Jährigen: eine Handynachricht um 21:07 Uhr am Eiskeller-Parkplatz. Keine DNA-Spuren, kein Tatwerkzeug – nur Zeugen, die einen Jogger beschrieben.
- Zeitfenster von 22 Minuten zwischen letzter Sichtung und Fundort
- Widersprüchliche Aussagen zum „verdächtigen Jogger“
- Medienberichte, die den Angeklagten früh als verurteilt worden darstellten
Der erste Prozess und die umstrittenen Beweise
40 Verhandlungstage, doch die Beweislage blieb dünn. Ein Gerichtsmediziner gab zu: „Die Todesursache passt nicht zum angeblichen Tatwerkzeug.“ Kritik kam auch am Hauptbelastungszeugen Adrian M. auf.
Das Urteil von 2023 gilt nun als Fehlentscheidung. „Ohne DNA oder Geständnis war das ein Bau auf Sand“, kommentierte ein Strafrechtsexperte. Der neue Prozess soll 2025 Klarheit bringen.
Die Rolle des Hauptbelastungszeugen und die neuen Erkenntnisse
Neue Gutachten bringen Licht in die widersprüchlichen Aussagen des Hauptbelastungszeugen. Adrian M., dessen Aussage zunächst als entscheidend galt, steht nun selbst im Fokus der Ermittlungen.
Aussagepsychologisches Gutachten entlarvt Ungereimtheiten
Forensik-Experte Max Steller diagnostizierte bei M. „Pseudologia phantastica“ – eine Neigung zu fantastischen Lügen. Das Gutachten listet 23 Widersprüche in seinen Aussagen auf:
- Inkonsistente Ortsangaben zum angeblichen Geständnis in Zelle 312
- Widersprüchliche Zeitangaben während des Kartenspiels
- Keine Übereinstimmung mit objektiven Beweismitteln
„Seine Schilderungen zeigen keine Realerinnerung, sondern Konfabulationen.“
Motiv und Glaubwürdigkeit des Zeugen Adrian M.
Laut Akten des Landgerichts Traunstein stand M. selbst unter Anklage. Die Verteidigung wirft vor, er habe durch seine Aussage Strafmilderung erwirken wollen.
Aspekt | Zeugenaussage | Gutachten-Befund |
---|---|---|
Tatzeitpunkt | „21:30 Uhr“ | Handydaten zeigen 21:07 Uhr |
Tatort | „Eiskeller-Parkplatz“ | Keine DNA-Spuren gefunden |
Geständnis | „Während eines Spiels“ | Keine Protokollierung |
Die Staatsanwaltschaft zog die Kronzeugenregelung zurück. Ein neues Verfahren soll nun die Wahrheit ans Licht bringen – wie RTL News berichtet.
Fazit: Was bedeutet die Aufhebung des Urteils für den neuen Prozess?
Die Aufhebung des Urteils markiert einen Wendepunkt im Fall der getöteten Medizinstudentin. Drei neue Gutachten der Verteidigung deuten auf einen möglichen Unfall hin – statt eines geplanten Mordes. Der dringende Tatverdacht besteht nicht mehr.
Am 2. September 2025 beginnt der neue Prozess vor einer anderen Gerichtskammer. Experten bewerten die Chancen der Revision als hoch, besonders nach den Enthüllungen über den Hauptbelastungszeugen.
Für den Angeklagten könnte eine Entschädigung nach §2 StrRehaG folgen – nach 945 Tagen in Haft. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen zur Ermittlungsarbeit von 2022 auf. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, bleibt die Suche nach der Wahrheit komplex.
Die Gesellschaft diskutiert nun über Fairness im Jugendstrafrecht. Der Herbstprozess wird zeigen, ob die Justiz aus diesem Fehlurteil lernt.