Nach einem Urteil wegen Enkel Mord an seiner Großmutter hat ein 24-jähriger Angeklagter im Landgericht München I einen Suizidversuch unternommen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung versuchte er, aus einem Fenster des Gerichtssaals zu springen, konnte jedoch von anwesenden Polizeibeamten daran gehindert werden. Zuvor war der Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.Der Verurteilte befindet sich in Gewahrsam.
Chronologie des Vorfalls
Der 24-Jährige erwürgt seine 76-jährige Großmutter in deren Wohnung.Unmittelbar nach der Urteilsverkündung versucht der Verurteilte, aus einem Fenster des Gerichtssaals zu springen, wird aber von Polizeibeamten überwältigt. Enkel Mord Großmutter steht dabei im Mittelpunkt.

Was ist bisher bekannt?
Das Landgericht München I hat den 24-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Großmutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Urteilsverkündung versuchte der Verurteilte, aus einem Fenster des Gerichtssaals zu springen. Anwesende Polizeibeamte konnten den Mann jedoch daran hindern und ihn in Gewahrsam nehmen. Der Verurteilte hatte gestanden, seine Großmutter getötet zu haben, behauptete jedoch, im Affekt gehandelt zu haben.
Wie kam es zum Mord?
Laut Gericht hatte der Enkel seine Großmutter im März 2025 getötet, um an ihr Erspartes zu gelangen. Er erwürgte die 76-Jährige und versuchte, den Tod als Suizid zu tarnen. Anschließend entwendete er aus ihrem Bankschließfach 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar. Mit dem Geld wollte er seine Flucht finanzieren. Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mord, da die Großmutter nicht mit einem Angriff ihres Enkels rechnete. Wie Stern berichtet, forderte die Großmutter zuvor ihren Wohnungsschlüssel zurück, nachdem der Enkel ohne Erlaubnis ihre Wohnung betreten und Lebensmittel entwendet hatte. (Lesen Sie auch: Prozess: Mann will nach Mordurteil aus Fenster…)
Einsatz-Übersicht
- 24-Jähriger nach Mordurteil zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Versuchter Suizid durch Sprung aus Gerichtsfenster nach Urteilsverkündung.
- Polizeibeamte verhinderten den Suizidversuch.
- Der Mann hatte den Mord an seiner Großmutter gestanden, aber auf Affekt plädiert.
Welche Rolle spielte das Motiv Habgier?
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich auch Habgier als Mordmerkmal zur Last gelegt. Sie argumentierte, dass der Mann befürchtete, von seiner Großmutter keine finanzielle Unterstützung mehr zu erhalten, nachdem diese mit einem Kontaktabbruch gedroht hatte. Hintergrund war ein Streit um entwendete Bananen und Mangos aus der Wohnung der Großmutter. Die 76-Jährige hatte daraufhin ihren Wohnungsschlüssel zurückgefordert. Letztlich sah das Gericht die Habgier jedoch nicht als ausschlaggebendes Mordmerkmal an, sondern konzentrierte sich auf die Heimtücke der Tat.
Wie rechtfertigte sich der Angeklagte?
Der Angeklagte gestand zwar die Tötung seiner Großmutter, gab aber an, im Affekt gehandelt zu haben. Er schilderte, dass seine Oma ihn am Tattag «zehn Minuten lang angeschrien und beleidigt» habe. Zudem habe sie ihn mit voller Wucht geohrfeigt. «Da ist etwas in mir gekippt», sagte er vor Gericht. Er habe «Rot» gesehen und die Kontrolle verloren. In diesem Zustand habe er die Seniorin am Hals gepackt und gewürgt. Als er von ihr abließ, habe er keinen Puls mehr gefühlt. Er beteuerte, dass es «keine Absicht» gewesen sei. Diese Darstellung wurde vom Gericht jedoch nicht als hinreichende Entschuldigung für die Tat gewertet.
Der Verurteilte befindet sich weiterhin in Gewahrsam. Es wird geprüft, ob weitere Maßnahmen im Hinblick auf seinen psychischen Zustand erforderlich sind. (Lesen Sie auch: Mord Fabian Güstrow: Prozess um den Tod…)
Welche rechtlichen Konsequenzen hat der versuchte Suizid?
Der versuchte Suizid des Verurteilten hat keine direkten Auswirkungen auf das bereits gefällte Urteil. In Deutschland ist der Suizidversuch nicht strafbar. Allerdings könnte der Vorfall Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie die Haftstrafe vollzogen wird. Es ist wahrscheinlich, dass der Verurteilte unter verstärkte Beobachtung gestellt wird und gegebenenfalls psychologische Betreuung erhält. Die bayerischen Justizvollzugsanstalten sind verpflichtet, die psychische Gesundheit der Gefangenen zu gewährleisten und Suizidversuche zu verhindern.
Welche Strafe droht bei Mord in Deutschland?
In Deutschland wird Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ist frühestens nach 15 Jahren möglich, jedoch nur, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen.

Was bedeutet das Mordmerkmal Heimtücke?
Heimtücke liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. Das Opfer rechnet also nicht mit einem Angriff und kann sich deshalb nicht verteidigen. Im vorliegenden Fall sah das Gericht die Heimtücke darin, dass die Großmutter nicht mit einem Angriff ihres Enkels rechnete.
Kann ein Geständnis die Strafe mildern?
Ein Geständnis kann sich strafmildernd auswirken, muss es aber nicht. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung alle Umstände des Falles, einschließlich des Geständnisses, der Reue des Täters und seiner persönlichen Verhältnisse. Im vorliegenden Fall führte das Geständnis des Angeklagten jedoch nicht zu einer milderen Strafe. (Lesen Sie auch: Gefängnisarchitektur: Wie Beeinflusst Sie das Leben im…)
Welche psychologische Betreuung steht einem verurteilten Mörder im Gefängnis zu?
Verurteilte Mörder haben im Gefängnis Anspruch auf psychologische Betreuung. Diese kann Einzel- oder Gruppentherapien umfassen. Ziel ist es, die Ursachen der Tat aufzuarbeiten, die Persönlichkeit des Täters zu stabilisieren und die Resozialisierung zu fördern.
Wie wird mit Suizidgefahr im Gefängnis umgegangen?
Bei Suizidgefahr werden Gefangene in der Regel unter ständige Beobachtung gestellt. Zudem werden ihnen psychologische und psychiatrische Hilfen angeboten. In besonders akuten Fällen kann eine Verlegung in ein psychiatrisches Krankenhaus erforderlich sein. Die Justizvollzugsanstalten haben umfangreiche Maßnahmen zur Suizidprävention entwickelt.




