📖 Lesezeit: 7 Minuten | Stand: 7. Januar 2026
Unterrichtsausfall wird bei extremen Wetterverhältnissen wie Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser angeordnet, wenn die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg nicht gewährleistet ist. Die Entscheidung treffen in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte – meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages. Auch bei Unterrichtsausfall bleibt die Schule für eine Notbetreuung geöffnet.
Der aktuelle Wintereinbruch in Europa 2026 mit Temperaturen bis minus 37 Grad hat bereits in mehreren deutschen Landkreisen zu Schulausfällen geführt. Zum Schulstart nach den Weihnachtsferien stellte sich für viele Eltern die Frage: Findet der Unterricht heute statt? Wir erklären, wie das System funktioniert und welche Rechte Eltern haben.
Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall ist Ländersache. In den meisten Bundesländern sind die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die genauen Zuständigkeiten variieren:
| Bundesland | Entscheidungsträger | Informationsportal |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Landkreise und kreisfreie Städte | vmz-niedersachsen.de |
| Bayern | Lokale/regionale Koordinierungsgruppen | unterrichtsausfall.bayern.de |
| NRW | Regionale Koordinierungsgruppe (RKUA) | schulministerium.nrw |
| Schleswig-Holstein | Bildungsministerium | Hotline: 0800 1827271 |
| Baden-Württemberg | Schulträger/Landkreise | Schulhomepages |
Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden – oft zwischen 5:00 und 6:00 Uhr. Bis spätestens 6:30 Uhr sollte eine Meldung veröffentlicht sein, damit Eltern und Schüler rechtzeitig informiert sind.
Wenn der Unterricht wegen extremer Witterung ausfällt, werden Eltern und Schüler über verschiedene Kanäle informiert:
💡 Wichtig: Wenn keine offizielle Meldung zum Schulausfall vorliegt, findet der Unterricht regulär statt. Prüfen Sie die offiziellen Kanäle – nicht nur WhatsApp-Gruppen oder soziale Medien.
Ja, auch ohne offiziellen Unterrichtsausfall haben Eltern das Recht, ihre Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen zu Hause zu behalten. Die Landesschulbehörden weisen ausdrücklich darauf hin:
„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.»
Das gilt zu beachten:
Ja, auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall bleibt die Schule geöffnet. Alle Schulen gewährleisten eine Betreuung für Schüler, die nicht zu Hause bleiben können. Diese Notbetreuung:
| Situation | Was passiert? |
|---|---|
| Offizieller Unterrichtsausfall | Regulärer Unterricht entfällt, Notbetreuung verfügbar |
| Kind kommt trotzdem zur Schule | Betreuung durch Lehrkräfte bis Schulschluss |
| Schulbus fährt trotzdem | Schüler werden in der Schule betreut |
| Unfall auf dem Schulweg | Gesetzliche Unfallversicherung greift |
Die arbeitsrechtliche Situation bei Unterrichtsausfall ist für viele Eltern problematisch. Einen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung gibt es nicht.
Die rechtliche Lage:
Laut Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Groll ist ein Schulausfall wegen Schnee „keine Notsituation im Sinne des Gesetzes» – anders als bei einem kranken Kind. Eltern sollten deshalb:
Mehr zu den Rechten bei Wintereinbruch finden Sie in unserem Artikel: Wintereinbruch Rechte 2026: Arbeit, Lohn & Schneeräumpflicht
In Bayern und anderen Bundesländern soll bei witterungsbedingtem Ausfall des Präsenzunterrichts nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfinden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Voraussetzungen für Distanzunterricht:
In Niedersachsen hat die Landesregierung angekündigt, dass Schulen bei extremem Wetter künftig eigenständig in den Distanzunterricht wechseln können sollen. Eine entsprechende Reform des Schulgesetzes ist in Arbeit.
Für Auszubildende an berufsbildenden Schulen gelten besondere Regelungen:
| Bundesland | Offizielles Portal |
|---|---|
| Niedersachsen | vmz-niedersachsen.de/schulausfall |
| Bayern | unterrichtsausfall.bayern.de |
| NRW | schulministerium.nrw/schulausfall |
| Schleswig-Holstein | schleswig-holstein.de (Winterhotline) |
| Alle Bundesländer | Website des jeweiligen Landkreises |
In den meisten Bundesländern entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte über den witterungsbedingten Unterrichtsausfall. Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des Schultages, um die aktuelle Wetterlage zu berücksichtigen. In Bayern sind „lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall» zuständig, in NRW die „regionale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall» (RKUA).
Informationen über Schulausfall erhalten Sie über mehrere Kanäle: Radiosender (Verkehrsnachrichten), die Website Ihres Landkreises, spezielle Schulausfall-Portale (z.B. vmz-niedersachsen.de, unterrichtsausfall.bayern.de), Warn-Apps wie BIWAPP oder NINA sowie direkt von der Schule per E-Mail oder Messenger. Wenn keine Meldung vorliegt, findet der Unterricht statt.
Ja. Eltern von Schülern bis zur 10. Klasse können ihre Kinder auch ohne offiziellen Unterrichtsausfall zu Hause behalten, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchten. Sie sollten die Schule darüber informieren. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Eltern – sie tragen dann aber auch die Verantwortung.
Nein. Auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall bleiben die Schulen geöffnet und bieten eine Notbetreuung an. Schüler, die trotzdem zur Schule kommen – etwa weil sie die Meldung nicht erreicht hat – werden betreut. Die Betreuung gilt vom regulären Schulbeginn bis zum üblichen Ende des Unterrichts.
Einen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Schulausfall gibt es nicht. Eltern müssen zunächst versuchen, alternative Betreuung zu organisieren oder die Notbetreuung der Schule zu nutzen. Erst wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann § 616 BGB greifen – dieser Anspruch ist jedoch oft im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Homeoffice oder Gleitzeitnutzung.
Der Unterrichtsausfall an berufsbildenden Schulen entbindet Auszubildende nicht von ihren Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis. Sie müssen sich im Ausbildungsbetrieb melden. Der Betrieb entscheidet, ob der Azubi stattdessen zur Arbeit kommt. Manche Berufsschulen bieten bei Schulausfall Distanzunterricht an.
Der Schulstart variiert je nach Bundesland: In Niedersachsen startete die Schule am 6. Januar, in NRW am 7. Januar 2026. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ist der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ein Feiertag – dort begann der Unterricht ebenfalls am 7. Januar. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor anhaltend winterlichen Bedingungen.
Der Unterrichtsausfall bei extremen Wetterverhältnissen dient dem Schutz der Schüler. Die Entscheidung treffen die Landkreise – meist in den frühen Morgenstunden. Eltern sollten die offiziellen Kanäle prüfen und wissen: Auch ohne Schulausfall dürfen sie ihre Kinder bei unzumutbarem Schulweg zu Hause behalten. Die Notbetreuung der Schulen bleibt auch bei Unterrichtsausfall verfügbar. Für berufstätige Eltern gibt es keinen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung – hier hilft nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine gute Organisation. ❄️🏫
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Redaktion Welt der Legenden | Bildung & Familie
Dieser Artikel basiert auf Informationen der Kultusministerien von Bayern, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein, dem Bildungsportal Niedersachsen sowie arbeitsrechtlichen Fachinformationen. Stand: 7. Januar 2026.
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