📖 Lesezeit: 7 Minuten | Stand: 7. Januar 2026
Was ist Unterrichtsausfall und wann tritt er ein?
Unterrichtsausfall wird bei extremen Wetterverhältnissen wie Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser angeordnet, wenn die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg nicht gewährleistet ist. Die Entscheidung treffen in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte – meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages. Auch bei Unterrichtsausfall bleibt die Schule für eine Notbetreuung geöffnet.
Der aktuelle Wintereinbruch in Europa 2026 mit Temperaturen bis minus 37 Grad hat bereits in mehreren deutschen Landkreisen zu Schulausfällen geführt. Zum Schulstart nach den Weihnachtsferien stellte sich für viele Eltern die Frage: Findet der Unterricht heute statt? Wir erklären, wie das System funktioniert und welche Rechte Eltern haben.
Wer entscheidet über Unterrichtsausfall?
Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall ist Ländersache. In den meisten Bundesländern sind die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die genauen Zuständigkeiten variieren:
| Bundesland | Entscheidungsträger | Informationsportal |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Landkreise und kreisfreie Städte | vmz-niedersachsen.de |
| Bayern | Lokale/regionale Koordinierungsgruppen | unterrichtsausfall.bayern.de |
| NRW | Regionale Koordinierungsgruppe (RKUA) | schulministerium.nrw |
| Schleswig-Holstein | Bildungsministerium | Hotline: 0800 1827271 |
| Baden-Württemberg | Schulträger/Landkreise | Schulhomepages |
Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden – oft zwischen 5:00 und 6:00 Uhr. Bis spätestens 6:30 Uhr sollte eine Meldung veröffentlicht sein, damit Eltern und Schüler rechtzeitig informiert sind.
Wie erfahren Eltern vom Unterrichtsausfall?
Wenn der Unterricht wegen extremer Witterung ausfällt, werden Eltern und Schüler über verschiedene Kanäle informiert:
- Radio: Verkehrsnachrichten und Sondermeldungen (z.B. Bayern 3, Antenne Bayern, NDR)
- Warn-Apps: BIWAPP, NINA, Katwarn
- Internetportale: Websites der Landkreise und spezielle Schulausfall-Portale
- Schulhomepage: Direkte Information durch die Schule
- E-Mail/Messenger: Viele Schulen informieren über Eltern-Apps oder E-Mail-Verteiler
- Telefonhotlines: Bandansagen der Landkreise
💡 Wichtig: Wenn keine offizielle Meldung zum Schulausfall vorliegt, findet der Unterricht regulär statt. Prüfen Sie die offiziellen Kanäle – nicht nur WhatsApp-Gruppen oder soziale Medien.
Dürfen Eltern ihre Kinder bei Schnee zu Hause behalten?
Ja, auch ohne offiziellen Unterrichtsausfall haben Eltern das Recht, ihre Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen zu Hause zu behalten. Die Landesschulbehörden weisen ausdrücklich darauf hin:
„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.»
Das gilt zu beachten:
- Das Recht gilt für Schüler bis zur 10. Klasse
- Die Schule sollte informiert werden (Anruf, E-Mail)
- Die Entscheidung liegt bei den Eltern
- Bei älteren Schülern (ab Klasse 11) gelten strengere Regeln
Gibt es bei Schulausfall eine Notbetreuung?
Ja, auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall bleibt die Schule geöffnet. Alle Schulen gewährleisten eine Betreuung für Schüler, die nicht zu Hause bleiben können. Diese Notbetreuung:
- Wird von Lehrkräften oder Betreuungspersonal durchgeführt
- Gilt vom regulären Schulbeginn bis zum üblichen Schulende
- Umfasst auch Schüler, die die Meldung nicht rechtzeitig erreicht hat
- Ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt
| Situation | Was passiert? |
|---|---|
| Offizieller Unterrichtsausfall | Regulärer Unterricht entfällt, Notbetreuung verfügbar |
| Kind kommt trotzdem zur Schule | Betreuung durch Lehrkräfte bis Schulschluss |
| Schulbus fährt trotzdem | Schüler werden in der Schule betreut |
| Unfall auf dem Schulweg | Gesetzliche Unfallversicherung greift |
Was gilt für berufstätige Eltern bei Schulausfall?
Die arbeitsrechtliche Situation bei Unterrichtsausfall ist für viele Eltern problematisch. Einen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung gibt es nicht.
Die rechtliche Lage:
- § 616 BGB: Ermöglicht eine kurzzeitige bezahlte Freistellung bei persönlicher Verhinderung
- Aber: Dieser Anspruch kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein
- Wichtig: Eltern müssen zunächst alternative Betreuung suchen
- Option: Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder Homeoffice vereinbaren
Laut Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Groll ist ein Schulausfall wegen Schnee „keine Notsituation im Sinne des Gesetzes» – anders als bei einem kranken Kind. Eltern sollten deshalb:
- Den Arbeitgeber sofort informieren
- Nach alternativer Betreuung suchen (Großeltern, Nachbarn, andere Eltern)
- Die Notbetreuung der Schule in Anspruch nehmen
- Mit dem Arbeitgeber Homeoffice oder Gleitzeitnutzung besprechen
Mehr zu den Rechten bei Wintereinbruch finden Sie in unserem Artikel: Wintereinbruch Rechte 2026: Arbeit, Lohn & Schneeräumpflicht
Was ist mit Distanzunterricht bei Schulausfall?
In Bayern und anderen Bundesländern soll bei witterungsbedingtem Ausfall des Präsenzunterrichts nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfinden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Voraussetzungen für Distanzunterricht:
- Technische Infrastruktur muss vorhanden sein
- Schüler benötigen Zugang zu digitalen Endgeräten
- Lehrkräfte müssen Videokonferenzen einrichten können
- Nicht alle Schulen und Jahrgänge sind dafür geeignet
In Niedersachsen hat die Landesregierung angekündigt, dass Schulen bei extremem Wetter künftig eigenständig in den Distanzunterricht wechseln können sollen. Eine entsprechende Reform des Schulgesetzes ist in Arbeit.
Schulausfall für Berufsschüler: Besondere Regeln
Für Auszubildende an berufsbildenden Schulen gelten besondere Regelungen:
- Der Unterrichtsausfall an der Berufsschule berührt nicht die Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
- Auszubildende müssen sich im Ausbildungsbetrieb melden
- Der Betrieb entscheidet, ob der Azubi stattdessen zur Arbeit kommt
- Distanzunterricht kann je nach Schule angeboten werden
Aktuelle Schulausfälle prüfen: Die wichtigsten Links
| Bundesland | Offizielles Portal |
|---|---|
| Niedersachsen | vmz-niedersachsen.de/schulausfall |
| Bayern | unterrichtsausfall.bayern.de |
| NRW | schulministerium.nrw/schulausfall |
| Schleswig-Holstein | schleswig-holstein.de (Winterhotline) |
| Alle Bundesländer | Website des jeweiligen Landkreises |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer entscheidet über den Unterrichtsausfall bei Schnee?
In den meisten Bundesländern entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte über den witterungsbedingten Unterrichtsausfall. Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des Schultages, um die aktuelle Wetterlage zu berücksichtigen. In Bayern sind „lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall» zuständig, in NRW die „regionale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall» (RKUA).
Wo erfahre ich, ob die Schule ausfällt?
Informationen über Schulausfall erhalten Sie über mehrere Kanäle: Radiosender (Verkehrsnachrichten), die Website Ihres Landkreises, spezielle Schulausfall-Portale (z.B. vmz-niedersachsen.de, unterrichtsausfall.bayern.de), Warn-Apps wie BIWAPP oder NINA sowie direkt von der Schule per E-Mail oder Messenger. Wenn keine Meldung vorliegt, findet der Unterricht statt.
Darf ich mein Kind bei Schnee zu Hause lassen?
Ja. Eltern von Schülern bis zur 10. Klasse können ihre Kinder auch ohne offiziellen Unterrichtsausfall zu Hause behalten, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchten. Sie sollten die Schule darüber informieren. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Eltern – sie tragen dann aber auch die Verantwortung.
Ist die Schule bei Unterrichtsausfall geschlossen?
Nein. Auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall bleiben die Schulen geöffnet und bieten eine Notbetreuung an. Schüler, die trotzdem zur Schule kommen – etwa weil sie die Meldung nicht erreicht hat – werden betreut. Die Betreuung gilt vom regulären Schulbeginn bis zum üblichen Ende des Unterrichts.
Kann ich bei Schulausfall zu Hause bleiben (Arbeit)?
Einen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Schulausfall gibt es nicht. Eltern müssen zunächst versuchen, alternative Betreuung zu organisieren oder die Notbetreuung der Schule zu nutzen. Erst wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann § 616 BGB greifen – dieser Anspruch ist jedoch oft im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Homeoffice oder Gleitzeitnutzung.
Was gilt für Auszubildende bei Schulausfall?
Der Unterrichtsausfall an berufsbildenden Schulen entbindet Auszubildende nicht von ihren Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis. Sie müssen sich im Ausbildungsbetrieb melden. Der Betrieb entscheidet, ob der Azubi stattdessen zur Arbeit kommt. Manche Berufsschulen bieten bei Schulausfall Distanzunterricht an.
Wann beginnt die Schule nach den Weihnachtsferien 2026?
Der Schulstart variiert je nach Bundesland: In Niedersachsen startete die Schule am 6. Januar, in NRW am 7. Januar 2026. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ist der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ein Feiertag – dort begann der Unterricht ebenfalls am 7. Januar. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor anhaltend winterlichen Bedingungen.
Fazit: Bei Unterrichtsausfall richtig handeln
Der Unterrichtsausfall bei extremen Wetterverhältnissen dient dem Schutz der Schüler. Die Entscheidung treffen die Landkreise – meist in den frühen Morgenstunden. Eltern sollten die offiziellen Kanäle prüfen und wissen: Auch ohne Schulausfall dürfen sie ihre Kinder bei unzumutbarem Schulweg zu Hause behalten. Die Notbetreuung der Schulen bleibt auch bei Unterrichtsausfall verfügbar. Für berufstätige Eltern gibt es keinen automatischen Anspruch auf bezahlte Freistellung – hier hilft nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine gute Organisation. ❄️🏫
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Über den Autor
Redaktion Welt der Legenden | Bildung & Familie
Dieser Artikel basiert auf Informationen der Kultusministerien von Bayern, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein, dem Bildungsportal Niedersachsen sowie arbeitsrechtlichen Fachinformationen. Stand: 7. Januar 2026.