Totschlag Friedland: Vor dem Landgericht Göttingen hat der Prozess gegen einen 31-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, im vergangenen Jahr die 16-jährige Liana am Bahnhof Friedland vor einen Güterzug gestoßen zu haben. Da die Staatsanwaltschaft von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des Beschuldigten ausgeht, handelt es sich um ein Sicherungsverfahren, bei dem auch eine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geprüft wird.

Was wird dem Beschuldigten im Fall Totschlag Friedland vorgeworfen?
Dem 31-jährigen Iraker wird vorgeworfen, die 16-jährige Liana am Bahnhof Friedland vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht von Totschlag aus, jedoch auch von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Daher wird im Rahmen des Sicherungsverfahrens auch geprüft, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung erforderlich ist.
Die wichtigsten Fakten
- Prozessbeginn gegen einen 31-Jährigen wegen Totschlags an der 16-jährigen Liana.
- Tatort: Bahnhof Friedland, Südniedersachsen.
- Staatsanwaltschaft geht von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus.
- Sicherungsverfahren prüft Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus.
Der Prozessauftakt im Landgericht Göttingen
Der Prozess gegen den 31-jährigen Mann, der angeklagt ist, die 16-jährige Liana am Bahnhof Friedland getötet zu haben, begann vor dem Landgericht Göttingen. Der Beschuldigte äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. Der Fall erregte bundesweite Aufmerksamkeit, da das Opfer aus der Ukraine geflüchtet war und der Beschuldigte eigentlich ausreisepflichtig war.
Zu Beginn der Verhandlung betrat der Beschuldigte, begleitet von seinen Betreuern, den Gerichtssaal. Er wirkte leicht gebückt. Während der Vernehmung eines Zeugen beklagte er sich über eine rassistische Behandlung durch eine Polizistin am Tatort. Die Mutter des Opfers, die weiße Rosen und ein Bild ihrer toten Tochter auf dem Tisch vor sich platzierte, zeigte zunächst Fassung, brach jedoch in Tränen aus, als Leichenfotos vom Bahnhof Friedland gezeigt wurden. (Lesen Sie auch: Jugendliche Zukunft Sorgen: Wie Optimistisch Sind Junge…)
Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht davon aus, dass von dem Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und strebt daher seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Auf Anraten seiner Betreuer verfolgte der Beschuldigte die Verhandlung durchgehend mit angelegten Handschellen. Er befindet sich derzeit im Maßregelvollzug.
Hintergrund des Falls: Flüchtlingsschicksal und ausländerrechtliche Fragen
Der Fall der 16-jährigen Liana, einer Auszubildenden aus Geisleden in Thüringen, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte überregional für Schlagzeilen. Er wirft auch politische Fragen auf, da der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asylregeln bereits Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte überstellt werden sollen. Wie Stern berichtet, beschäftigt der Fall daher auch die Politik.
Das europäische Asylsystem sieht vor, dass ein Asylantrag in dem EU-Land bearbeitet wird, das der Asylsuchende zuerst betreten hat (Dublin-Verordnung). Die Umsetzung dieser Regelung ist jedoch oft komplex und langwierig.
Die Ermittlungen und der Tathergang am Bahnhof Friedland
Am ersten Verhandlungstag wurden Polizisten und Polizistinnen als Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen schilderte den mutmaßlichen Tathergang und die Erkenntnisse aus den ersten Ermittlungen. Demnach soll der Beschuldigte bereits vor der Tat unter psychischen Problemen gelitten haben. Die Ermittler rekonstruierten, dass der Güterzug den Bahnhof Friedland mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Stunde durchfuhr, als sich die Tat ereignete. (Lesen Sie auch: Deutscher Surfer Tot an der Algarve: Tragödie…)
Die genauen Motive des Beschuldigten sind weiterhin unklar. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass eine psychische Erkrankung eine wesentliche Rolle bei der Tat gespielt hat. Die Vernehmung weiterer Zeugen und die Auswertung von Gutachten sollen im Laufe des Prozesses weitere Aufschlüsse geben. Die NDR berichtet, dass der Beschuldigte bereits vor der Tat polizeilich in Erscheinung getreten war.
Psychische Gesundheit des Beschuldigten im Fokus
Ein zentraler Aspekt des Sicherungsverfahrens ist die Frage nach der psychischen Gesundheit des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt möglicherweise nicht voll schuldfähig war. Dies könnte auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sein, die seine Wahrnehmung und sein Handeln beeinträchtigt hat. Ein psychiatrisches Gutachten soll nun Klarheit darüber bringen, inwieweit seine Schuldfähigkeit eingeschränkt war und ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, könnte er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Dort würde er eine intensive Behandlung erhalten, um seine psychische Gesundheit zu stabilisieren und weitere Straftaten zu verhindern. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung dient somit dem Schutz der Allgemeinheit und der Therapie des Beschuldigten. Die rechtlichen Grundlagen für solche Maßnahmen sind im Strafgesetzbuch (§ 63 StGB) und im Maßregelvollzugsgesetz der Länder geregelt. Informationen dazu finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Ein Sicherungsverfahren unterscheidet sich von einem Strafverfahren. Im Fokus steht nicht die Bestrafung des Täters, sondern der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und die Behandlung des Beschuldigten. (Lesen Sie auch: ärzte Ausländer Deutschland: Fachkräfte Gesucht Händeringend)
Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse die weiteren Zeugenvernehmungen und Gutachten bringen werden. Das Gericht wird sorgfältig prüfen müssen, ob der Beschuldigte tatsächlich die Tat begangen hat und ob er aufgrund seiner psychischen Verfassung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Fazit
Der Prozess um den Totschlag in Friedland wirft ein Schlaglicht auf komplexe Fragen des Strafrechts, des Asylrechts und der psychischen Gesundheit. Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Schuldfähigkeit von Beschuldigten ist und wie wichtig es ist, psychisch kranke Menschen zu behandeln und die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen. Der Ausgang des Prozesses bleibt abzuwarten, doch er wird zweifellos eine wichtige Debatte über die genannten Themen anstoßen.


