Im Telekom Meta Streit um Nutzungsentgelte für Datenübertragung hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden, dass Meta der Deutschen Telekom rund 30 Millionen Euro zahlen muss. Damit wurde ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, das die Zahlungspflicht bereits 2022 festgestellt hatte. Der Streit dreht sich um die Frage, wer für die Kosten der Datenübertragung aufkommen soll.

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Kernpunkte
- Meta muss der Telekom 30 Millionen Euro zahlen.
- Das Gericht bestätigte die Zahlungspflicht für die Nutzung des Telekom-Netzes.
- Meta hatte 2021 die Zahlungen an die Telekom eingestellt.
- Beide Seiten werfen sich gegenseitig Missbrauch von Marktpositionen vor.
| PRODUKT: | Datenübertragung im Telekom-Netz, Meta-Dienste (Facebook, Instagram, WhatsApp) |
|---|---|
| SICHERHEIT: | Keine direkten Sicherheitsrisiken, betrifft finanzielle Auseinandersetzung |
| APP: | Facebook, Instagram, WhatsApp, Plattformübergreifend, Kostenlos (teilweise Abo-Modelle), Meta Platforms |
Der Hintergrund des Telekom Meta Streits
Der Telekom Meta Streit entzündete sich an der Frage, wer für die immensen Kosten aufkommen soll, die durch die Datenübertragung in sozialen Netzwerken entstehen. Die Deutsche Telekom argumentiert, dass Konzerne wie Meta, deren Dienste einen erheblichen Teil des Datenverkehrs verursachen, sich an den Kosten beteiligen müssen. Meta hingegen vertritt die Ansicht, dass die Datenübertragung Teil der Leistung ist, die die Telekom ihren Endkunden schuldet.
Bis 2021 hatte Meta die Telekom für den Datentransport vergütet. Als diese Zahlungen eingestellt wurden, zog die Telekom vor Gericht. Das Kölner Landgericht sprach der Telekom zunächst rund 20 Millionen Euro zu. Da sich die Klage im Berufungsverfahren auf einen längeren Zeitraum erstreckte, erhöhte das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Summe auf rund 30 Millionen Euro (Aktenzeichen: VI-6 U 3/24).
Was bedeutet das Urteil konkret?
Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verpflichtet Meta, der Deutschen Telekom rund 30 Millionen Euro für die Nutzung ihrer Netzinfrastruktur zu zahlen. Dieses Geld ist eine Entschädigung für die erbrachten Leistungen der Telekom bei der Datenübertragung, die notwendig ist, damit Nutzer auf Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp zugreifen können. Die Entscheidung des Gerichts untermauert, dass Netzbetreiber wie die Telekom einen Anspruch auf Vergütung für ihre Dienste haben, wenn große Technologieunternehmen von ihrer Infrastruktur profitieren. (Lesen Sie auch: Laptop bis 300 Euro: Welches Modell Lohnt…)
Das Gericht wies die Argumentation von Meta zurück, dass kein rechtsgültiger Vertrag vorliege und die Telekom ihre Leistungen nicht gegenüber Meta, sondern gegenüber den Endkunden erbringe. Stattdessen bestätigten die Richter, dass die Telekom gegenüber der Meta-Tochter Edge Network eine Vergütung für die erbrachten Leistungen verlangen kann.
Wie funktioniert es in der Praxis?
Stellen Sie sich vor, Sie öffnen die Facebook-App auf Ihrem Smartphone. Die Anfrage wird über das Mobilfunknetz der Telekom an die Server von Meta gesendet. Die Server antworten mit den neuesten Inhalten, die dann wieder über das Telekom-Netz auf Ihr Smartphone gelangen. Dieser Prozess verbraucht Bandbreite und verursacht Kosten für die Telekom. Die Telekom argumentiert, dass Meta von dieser Infrastruktur profitiert und sich daher an den Kosten beteiligen muss. Die nun erfolgte Gerichtsentscheidung stärkt diese Position.
Vorwürfe und Gegenvorwürfe im Detail
Im Zuge des Rechtsstreits warfen sich beide Seiten vor, ihre jeweilige Marktposition kartellrechtswidrig auszunutzen. Die Telekom sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, ihre marktbeherrschende Stellung als Netzbetreiber zu missbrauchen. Meta konterte, dass die Telekom ihrerseits eine zu starke Position innehabe. Das Gericht wies den Vorwurf gegen die Telekom jedoch zurück. Die Richter argumentierten, dass Meta über eine erhebliche Gegenmacht verfüge, da die Meta-Tochter Edge Network die Datenübertragung auch über konkurrierende Netzbetreiber hätte abwickeln können.
Die Auseinandersetzung verdeutlicht die komplexen Beziehungen zwischen Netzbetreibern und großen Technologiekonzernen. Während die Netzbetreiber die Infrastruktur bereitstellen, generieren die Technologiekonzerne einen Großteil des Datenverkehrs und damit auch der Kosten. Die Frage, wer diese Kosten tragen soll, ist weiterhin umstritten und wird in Zukunft wohl noch weitere Gerichte beschäftigen. (Lesen Sie auch: Patentstreit Telefon: Bell Siegte mit List vor…)
Edge Network ist die Content Delivery Network (CDN) Tochter von Meta. CDNs speichern Inhalte auf Servern, die geografisch näher an den Nutzern liegen, um die Ladezeiten zu verkürzen. Die Server von Edge Network sind also ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur, die für die Bereitstellung von Facebook, Instagram und WhatsApp erforderlich ist.
Vorteile und Nachteile des Urteils
Das Urteil im Telekom Meta Streit hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Für die Telekom und andere Netzbetreiber ist es ein Erfolg, da es ihre Position stärkt, eine Beteiligung an den Kosten der Datenübertragung von großen Technologiekonzernen zu fordern. Dies könnte langfristig zu einer faireren Verteilung der Kosten führen und die Investitionen in den Netzausbau sichern. Für Meta und andere Technologiekonzerne bedeutet das Urteil hingegen höhere Kosten, die sich möglicherweise auf die Preise für Endverbraucher auswirken könnten.
Ein möglicher Nachteil ist, dass das Urteil zu weiteren Rechtsstreitigkeiten führen könnte, da die Frage der Netzneutralität und der Kostenverteilung im digitalen Zeitalter weiterhin komplex und umstritten ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Urteil auf andere ähnliche Fälle auswirken wird.
Welche Auswirkungen hat der Streit auf die Netzneutralität?
Die Netzneutralität ist ein wichtiges Prinzip, das sicherstellt, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden. Das bedeutet, dass Netzbetreiber keine Inhalte bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Der Telekom Meta Streit wirft die Frage auf, ob eine Kostenbeteiligung von großen Technologiekonzernen an der Datenübertragung die Netzneutralität gefährden könnte. Kritiker befürchten, dass Netzbetreiber in Zukunft bestimmte Inhalte bevorzugen könnten, wenn sie dafür von den Anbietern bezahlt werden. (Lesen Sie auch: Internet-Riese: Google-Mutter Alphabet plant gewaltige KI-Investitionen)
Es ist wichtig, dass die Politik und die Regulierungsbehörden die Entwicklungen in diesem Bereich genau beobachten und sicherstellen, dass die Netzneutralität gewahrt bleibt. Eine ausgewogene Lösung muss gefunden werden, die sowohl die Interessen der Netzbetreiber als auch die der Technologiekonzerne und der Endverbraucher berücksichtigt.

Vergleich mit alternativen Modellen
Es gibt verschiedene Modelle, wie die Kosten der Datenübertragung im Internet verteilt werden könnten. Ein Modell ist das sogenannte «Sender Pays»-Prinzip, bei dem derjenige zahlt, der die Daten sendet. Ein anderes Modell ist das «Receiver Pays»-Prinzip, bei dem derjenige zahlt, der die Daten empfängt. Das aktuelle Modell, das in den meisten Ländern angewendet wird, ist eine Mischung aus beiden Prinzipien, bei dem die Endverbraucher und die Netzbetreiber die Kosten tragen.
Eine Alternative wäre ein System, bei dem die Kosten der Datenübertragung über eine Art Umlage finanziert werden, an der sich alle Beteiligten beteiligen. Dieses Modell könnte zu einer faireren Verteilung der Kosten führen, ist aber auch mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden. Es bleibt abzuwarten, welches Modell sich in Zukunft durchsetzen wird.
Weitere Informationen zur Netzneutralität finden Sie auf Heise online.
Wie geht es weiter im telekom meta streit?
Es ist davon auszugehen, dass Meta gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Rechtsmittel einlegen wird. Der Rechtsstreit könnte also noch über Jahre andauern. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird die Frage der Kostenverteilung im digitalen Zeitalter weiterhin ein wichtiges Thema bleiben. Die Politik und die Regulierungsbehörden sind gefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl die Interessen der Netzbetreiber als auch die der Technologiekonzerne und der Endverbraucher berücksichtigen. (Lesen Sie auch: Teil 13: Ja-Nein-Quiz: Das schnellste Quiz beim…)
Wie Stern berichtet, könnte das Urteil Signalwirkung für andere Netzbetreiber und Technologiekonzerne haben. Es ist denkbar, dass auch andere Netzbetreiber in Zukunft ähnliche Klagen gegen große Technologiekonzerne einreichen werden.
Die Bundesnetzagentur informiert über Netzneutralität und deren Bedeutung.
Fazit
Der Telekom Meta Streit verdeutlicht die Herausforderungen, die mit der zunehmenden Digitalisierung und dem exponentiellen Wachstum des Datenverkehrs verbunden sind. Die Frage, wer für die Kosten der Datenübertragung aufkommen soll, ist komplex und umstritten. Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer faireren Verteilung der Kosten, wird aber vermutlich nicht die letzte Auseinandersetzung in diesem Bereich sein. Die technologische Entwicklung wird die Rahmenbedingungen für die Datenübertragung in Zukunft weiter verändern, und es ist wichtig, dass die Politik und die Regulierungsbehörden diese Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die Aktenzeichen des Verfahrens lauten VI-6 U 3/24.
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