Sexueller Missbrauch Ohne Opfer? Ja, das ist möglich. Ein Polizist in Amberg wurde zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, obwohl sein vermeintliches, zwölfjähriges Opfer gar nicht existierte. Der Fall wirft Fragen nach der Strafbarkeit von Handlungen auf, die auf fiktiven Szenarien basieren.

+
Wie kann sexueller Missbrauch ohne Opfer bestraft werden?
Die Strafbarkeit ergibt sich aus dem Versuch, eine Straftat zu begehen. Auch wenn das Opfer nicht real ist, kann der Täter durch seine Handlungen den Willen zur Begehung einer solchen Tat manifestieren. Entscheidend ist, dass der Täter glaubt, ein reales Kind zu missbrauchen, und entsprechende Handlungen vornimmt.
Zusammenfassung
- Ein Polizist wurde wegen sexuellen Missbrauchs zu Bewährung verurteilt, obwohl das Opfer fiktiv war.
- Die Verurteilung basiert auf dem strafbaren Versuch, sexuellen Missbrauch zu begehen.
- Der Täter glaubte, ein reales Kind zu missbrauchen.
- Der Fall wirft ethische und rechtliche Fragen auf.
Das Urteil und seine Begründung
Das Amtsgericht Amberg verurteilte den Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut Stern, der zuerst über den Fall berichtete, basierte das Urteil auf dem Paragraphen 176a des Strafgesetzbuches (Sexueller Missbrauch von Kindern) in Verbindung mit dem Paragraphen 22 (Versuch). Demnach ist auch der Versuch einer solchen Tat strafbar, selbst wenn sie nicht vollendet wird.
Der Angeklagte hatte sich in einem Online-Forum, das sich mit pädophilen Inhalten beschäftigt, als vermeintlicher Kinderschänder ausgegeben und Bilder und Videos ausgetauscht. Dabei glaubte er, mit anderen Tätern zu kommunizieren und reale Kinder zu missbrauchen. Tatsächlich handelte es sich bei dem vermeintlichen Opfer um eine fiktive Figur, die von den Betreibern des Forums erstellt wurde, um Täter zu überführen. (Lesen Sie auch: Netflix Katastrophenfilm: So Ertragen Sie das Winterwetter)
Die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs ohne Opfer zeigt, dass auch Handlungen im digitalen Raum strafrechtliche Konsequenzen haben können, selbst wenn kein reales Opfer zu Schaden kommt.
Die Rolle des Verteidigers
Jan Bockemühl, der Verteidiger des Polizisten, argumentierte während des Prozesses, dass sein Mandant nicht gewusst habe, dass sein Handeln strafbar sei. Er habe geglaubt, dass es sich um eine Art «Rollenspiel» handle und dass kein reales Kind zu Schaden komme. Laut Bockemühl habe sein Mandant nicht erkannt, dass bereits der Versuch des sexuellen Missbrauchs strafbar ist, selbst wenn das Opfer nicht existiert.
Bockemühl betonte, dass sein Mandant ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt habe. Er habe sich von seinen Taten distanziert und sich in psychologische Behandlung begeben. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe, da sein Mandant bisher nicht vorbestraft war und seine Tat aus einer psychischen Ausnahmesituation heraus begangen habe.
Ethische und rechtliche Fragen
Der Fall wirft eine Reihe ethischer und rechtlicher Fragen auf. Zum einen stellt sich die Frage, ob die Betreiber des Forums, die die fiktiven Opfer erstellt haben, eine moralische Verantwortung tragen. Sie haben zwar dazu beigetragen, Täter zu überführen, aber auch eine Situation geschaffen, in der Menschen zu strafbaren Handlungen verleitet wurden. (Lesen Sie auch: Peter Brings: Alles über die Kölsche Rock-Legende…)
Zum anderen stellt sich die Frage, wie mit Tätern umgegangen werden soll, die sich in einer Grauzone bewegen. Sie haben zwar keine realen Opfer zu Schaden gebracht, aber dennoch eine hohe Bereitschaft zur Begehung von Straftaten gezeigt. Es stellt sich die Frage, ob eine Bewährungsstrafe in solchen Fällen ausreichend ist oder ob eine härtere Strafe notwendig wäre, um andere Täter abzuschrecken und die Gesellschaft zu schützen.
Die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs ohne Opfer zeigt, dass das Strafrecht auch auf Handlungen im digitalen Raum Anwendung findet. Es ist wichtig, dass sich Menschen bewusst sind, dass auch vermeintlich harmlose Handlungen in Online-Foren strafrechtliche Konsequenzen haben können. Die Grenzen zwischen Fantasie und Realität sind fließend, und es ist entscheidend, dass jeder Einzelne Verantwortung für sein Handeln übernimmt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, sah aber letztlich von einer Berufung ab. Der Polizist bleibt somit auf freiem Fuß, muss aber die Bewährungsauflagen erfüllen und sich weiterhin einer Therapie unterziehen. Der Fall dient als Mahnung, dass auch im digitalen Raum das Recht gilt und dass sexuelle Übergriffe, egal ob real oder virtuell, nicht toleriert werden.
Die Bedeutung des Internets für sexuelle Straftaten
Das Internet hat sich zu einem zentralen Schauplatz für sexuelle Straftaten entwickelt. Die Anonymität des Netzes ermöglicht es Tätern, sich unbeobachtet zu fühlen und ihre Fantasien auszuleben. Pädophile Foren und Chatrooms bieten eine Plattform für den Austausch von Bildern und Videos von Kindern sowie für die Planung und Durchführung von sexuellen Übergriffen. (Lesen Sie auch: Flugzeug Notlandung nach Triebwerksausfall in 8200 Metern…)

Die Bekämpfung von sexuellen Straftaten im Internet stellt eine große Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar. Es ist schwierig, Täter zu identifizieren und zu überführen, da sie oft im Ausland sitzen und ihre Spuren verwischen. Zudem ist die Rechtslage in vielen Ländern unterschiedlich, was die internationale Zusammenarbeit erschwert.
Um sexuelle Straftaten im Internet zu bekämpfen, sind eine Reihe von Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören eine verbesserte technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie eine Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gefahren des Internets. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder über die Risiken von sexuellen Übergriffen im Netz aufklären und ihnen helfen, sich davor zu schützen.
Die Verurteilung des Polizisten in Amberg zeigt, dass auch Handlungen im virtuellen Raum strafrechtliche Konsequenzen haben können. Es ist wichtig, dass sich jeder Einzelne bewusst ist, dass sexuelle Übergriffe, egal ob real oder virtuell, nicht toleriert werden und dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Die Polizei bietet auf ihrer Website Informationen und Hilfestellungen zum Thema Internetkriminalität an.
Der Fall des Polizisten aus Amberg, der wegen sexuellen Missbrauchs ohne Opfer verurteilt wurde, verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen und ethischen Fragen, die mit dem Thema einhergehen. Er zeigt, dass auch Handlungen, die auf fiktiven Szenarien basieren, strafrechtliche Konsequenzen haben können, wenn sie den Willen zur Begehung einer Straftat manifestieren. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Gefahren von sexuellen Übergriffen im Internet zu schärfen und Täter abzuschrecken. (Lesen Sie auch: Klasse wiederholen Gelsenkirchen: Schock! 40 Kinder betroffen)
Die Debatte um sexuellen Missbrauch ohne Opfer wird sicherlich weitergehen, da sie grundlegende Fragen nach der Definition von Schuld und Verantwortung aufwirft. Es ist wichtig, dass diese Debatte auf einer fundierten Grundlage geführt wird und dass die Interessen der Opfer immer im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ein.




