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Der Rundfunkbeitrag, oft noch als GEZ-Gebühr bezeichnet, bleibt auch am 20.02.2026 ein zentrales Thema in Deutschland. Aktuell beträgt die monatliche Abgabe pro Haushalt 18,36 Euro. Diese Pauschale dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist grundsätzlich von jeder Wohnung zu entrichten, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von TV- oder Radiogeräten. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen und die politische Debatte über die Zukunft des Beitrags ist intensiv.
Das Wichtigste in Kürze
- Beitragshöhe 2026: Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt stabil 18,36 Euro pro Haushalt. Eine geplante Erhöhung wurde vorerst gestoppt.
- Zahlungspflicht: Grundsätzlich muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig vom Besitz von Empfangsgeräten. Pro Wohnung fällt der Beitrag nur einmal an.
- Verfassungsrechtliche Prüfung: ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, da die Beitragserhöhung für 2025 blockiert wurde. Eine Entscheidung wird 2026 erwartet.
- Befreiung & Ermäßigung: Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, BAföG) können sich befreien lassen. Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF) erhalten eine Ermäßigung.
- Politische Debatte: Mehrere Bundesländer fordern tiefgreifende Reformen und den Abbau von Doppelstrukturen bei ARD und ZDF als Bedingung für zukünftige Anpassungen.
- Unternehmen: Auch Firmen und Selbstständige zahlen einen Rundfunkbeitrag, der sich nach der Zahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter staffelt.
- Zukunft des Beitrags: Die Expertenkommission KEF hat eine moderate Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 vorgeschlagen, die Entscheidung der Länder steht jedoch aus.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle Höhe: Was kostet der Rundfunkbeitrag 2026?
- Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
- Wie kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
- Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Selbstständige
- Politische Debatte und Zukunft des Beitrags
- FAQ: Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag
- Fazit: Rundfunkbeitrag bleibt umstritten
Der Rundfunkbeitrag sorgt am 20.02.2026 weiterhin für Diskussionen in Deutschland. Die Abgabe, die zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio dient, ist für die meisten Haushalte eine feste Größe in den monatlichen Ausgaben. Allerdings ist die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), und die damit verbundene Beitragspflicht Gegenstand andauernder politischer und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Deshalb ist es für jeden Bürger wichtig, die aktuellen Regelungen zu kennen.
Aktuelle Höhe: Was kostet der Rundfunkbeitrag 2026?
Im Jahr 2026 beträgt der Rundfunkbeitrag konstant 18,36 Euro pro Monat für jede Wohnung. Das entspricht 55,08 Euro pro Quartal oder 220,32 Euro jährlich. Diese Höhe bleibt vorerst bestehen, nachdem eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlene Erhöhung auf 18,94 Euro ab 2025 von den Bundesländern blockiert wurde. Folglich haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, über die voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden wird. Die Zahlung erfolgt üblicherweise pro Quartal, kann aber auch halbjährlich oder jährlich geleistet werden.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Die Beitragspflicht ist klar geregelt: Für jede Wohnung in Deutschland muss genau ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen in der Wohnung leben oder ob überhaupt Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Sobald eine volljährige Person in einer Wohnung gemeldet ist, entsteht die Beitragspflicht.
Regelungen für WGs und Familien
In Wohngemeinschaften oder Familien muss nur eine Person als Beitragszahler beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet sein. Die Mitbewohner können sich dann auf diese Beitragsnummer beziehen. Zieht der Beitragszahler aus, muss sich eine andere Person aus dem Haushalt neu anmelden. Dieses Prinzip entlastet Mehrpersonenhaushalte erheblich. Außerdem müssen für Zweitwohnungen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 keine doppelten Beiträge mehr gezahlt werden, sofern für die Hauptwohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.
Wie kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist möglich, allerdings nur unter bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Voraussetzungen. Wichtig ist: Die Befreiung erfolgt niemals automatisch, sondern muss aktiv beim Beitragsservice beantragt werden. Ein Antrag ist also zwingend erforderlich.
Befreiung aus sozialen Gründen
Personen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehören Empfänger von:
- Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (wenn nicht bei den Eltern wohnend)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Die Befreiung gilt dann für den Zeitraum der Leistungsgewährung.
Ermäßigung und Befreiung aus gesundheitlichen Gründen
Auch gesundheitliche Einschränkungen können zu einer Entlastung führen. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen dann nur ein Drittel des regulären Beitrags, also 6,12 Euro pro Monat. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich sogar komplett befreien lassen. Die genauen Regelungen sind komplex, weshalb eine Prüfung der individuellen Situation ratsam ist, wie wir auch im Artikel zum Thema Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst betonen, wo es ebenfalls auf Details ankommt.
Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Selbstständige
Nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen, Selbstständige und Institutionen müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Berechnungsgrundlage ist hier jedoch anders und staffelt sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.
| Anzahl der Beschäftigten | Monatlicher Beitrag pro Betriebsstätte |
|---|---|
| 0 – 8 | 6,12 € (1/3 Beitrag) |
| 9 – 19 | 18,36 € (1 Beitrag) |
| 20 – 49 | 36,72 € (2 Beiträge) |
| 50 – 249 | 91,80 € (5 Beiträge) |
Zusätzlich fällt für jedes beitragspflichtige, betrieblich genutzte Kraftfahrzeug ein Drittelbeitrag (6,12 Euro) an, wobei pro Betriebsstätte ein Fahrzeug beitragsfrei ist. Für Freiberufler, die ihr Büro im eigenen Haus haben, gelten Sonderregelungen. Wird ein Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt, kann es als beitragspflichtige Betriebsstätte gelten. Die genauen Details sind oft komplex, ähnlich wie bei der Aufklärung brisanter Fälle, wie dem um das Prinz Andrew Foto.
Politische Debatte und Zukunft des Beitrags
Die Debatte um die Legitimität und Höhe des Rundfunkbeitrags ist intensiv. Kritiker bemängeln mangelnde Sparsamkeit, Doppelstrukturen und eine vermeintlich einseitige Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender. Mehrere Bundesländer haben deshalb die Zustimmung zur letzten Beitragserhöhung verweigert und fordern tiefgreifende Reformen, bevor sie weiteren Erhöhungen zustimmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Hürden für Klagen einzelner Bürger gegen den Beitrag als extrem hoch eingestuft, aber gleichzeitig klargestellt, dass ein „dauerhaftes, systematisches Versagen des gesamten öffentlich-rechtlichen Angebots“ die Beitragspflicht infrage stellen könnte.
Aktuell hat die Expertenkommission KEF einen neuen Vorschlag unterbreitet: Statt der ursprünglich geforderten 18,94 Euro soll der Beitrag ab 2027 moderat auf 18,64 Euro steigen. Ob die Länder diesem Kompromiss zustimmen, ist jedoch offen und hängt stark vom Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sowie von den eingeleiteten Reformschritten der Anstalten ab.
FAQ: Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich kein TV oder Radio habe?
Ja, die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags besteht unabhängig vom Besitz oder der Nutzung von Empfangsgeräten. Der Beitrag wird pro Wohnung pauschal erhoben, um die staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.
Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?
Wenn Sie den fälligen Beitrag nicht zahlen, erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung. Reagieren Sie darauf nicht, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen. Dieser ist ein vollstreckbarer Titel. Es können Säumniszuschläge anfallen und im letzten Schritt kann es zu einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher kommen.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt auch im Jahr 2026 monatlich 18,36 Euro pro Haushalt. Eine geplante Erhöhung wurde von den Bundesländern vorerst blockiert, die finale Entscheidung über die zukünftige Höhe hängt von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und politischen Verhandlungen ab.
Können sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Rentner sind nicht pauschal befreit. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn sie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Eine Ermäßigung kommt infrage, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚RF‘ vorliegt. Eine niedrige Rente allein reicht für eine Befreiung nicht aus.
Muss ich für meine Zweitwohnung einen extra Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein, seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 sind Inhaber von Zweitwohnungen von der Beitragspflicht für diese befreit, sofern sie für ihre Hauptwohnung bereits den Rundfunkbeitrag entrichten. Sie müssen die Befreiung allerdings beim Beitragsservice beantragen.
Fazit: Rundfunkbeitrag bleibt umstritten
Der Rundfunkbeitrag bleibt auch 2026 eine feste finanzielle Verpflichtung für fast alle Bürger und Unternehmen in Deutschland. Mit 18,36 Euro pro Monat ist die Höhe derzeit stabil, die Zukunft jedoch ungewiss. Während die rechtlichen Grundlagen durch Gerichte immer wieder bestätigt werden, wächst der politische Druck für grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Systems. Für Beitragszahler ist es entscheidend, die Möglichkeiten zur Befreiung oder Ermäßigung zu kennen und zu nutzen, um finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die kommenden Monate werden zeigen, welchen Kurs Politik und Gerichte für die zukünftige Finanzierung von ARD und ZDF vorgeben.
Über den Autor:
Maximilian Weber ist Fachredakteur für Wirtschafts- und Verbraucherthemen bei Welt-der-Legenden.de. Seit über 10 Jahren analysiert er komplexe politische Entscheidungen und deren Auswirkungen auf den Alltag der Bürger. Seine Expertise liegt darin, gesetzliche Regelungen verständlich aufzubereiten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Beitragsservice oder einen Rechtsbeistand.