Der Prozess um den Polizistenmord Saarland, bei dem im August 2025 ein 34-jähriger Polizeioberkommissar in Völklingen getötet wurde, hat mit dem Geständnis des Angeklagten begonnen. Der 19-Jährige räumte vor dem Landgericht Saarbrücken die tödlichen Schüsse ein, berief sich jedoch auf Notwehr aus Angst um sein eigenes Leben.

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- Angeklagter gesteht Schüsse auf Polizisten im Saarland
- Chronologie des Polizistenmords im Saarland
- Was ist bisher bekannt?
- Die Aussage des Angeklagten und seines Verteidigers
- Anklagepunkte und mögliche Motive
- Reaktionen und Emotionen im Gerichtssaal
- Wie geht es jetzt weiter im Prozess um den Polizistenmord Saarland?
- Häufig gestellte Fragen
Angeklagter gesteht Schüsse auf Polizisten im Saarland
Am Landgericht Saarbrücken hat der Prozess um den Polizistenmord Saarland begonnen. Der Angeklagte gestand die Schüsse, die im August 2025 in Völklingen einen 34-jährigen Polizeioberkommissar das Leben kosteten. Laut seinem Verteidiger Michael Rehberger habe der 19-Jährige in Todesangst gehandelt.
Einsatz-Übersicht
- Tatort: Völklingen, Saarland
- Datum: August 2025
- Opfer: 34-jähriger Polizeioberkommissar
- Anklage: Mord, versuchter Mord, besonders schwerer Raub
- Geständnis: Angeklagter räumt Schüsse ein, beruft sich aber auf Notwehr
Chronologie des Polizistenmords im Saarland
Was ist bisher bekannt?
Der Angeklagte, ein 19-jähriger deutscher Staatsbürger, hat vor Gericht gestanden, im August 2025 in Völklingen einen Polizeioberkommissar erschossen zu haben. Er räumte ein, die Waffe des Polizisten an sich genommen und alle 17 Schuss aus dem Magazin abgefeuert zu haben. Sein Verteidiger argumentiert, dass sein Mandant aus Angst um sein Leben gehandelt habe, nachdem er zuvor vor der Polizei geflüchtet war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord und besonders schweren Raub vor. (Lesen Sie auch: Polizistenmord Völklingen: Prozessauftakt unter großem Andrang)
Die Aussage des Angeklagten und seines Verteidigers
Verteidiger Michael Rehberger schilderte vor Gericht die Situation aus Sicht seines Mandanten. Nach dem Tankstellenraub sei dieser vor der Polizei geflohen. Als ein Polizist ihn gepackt habe und ein weiterer auf ihn gezielt habe, sei sein Mandant in Panik geraten. «Als dann ein zweiter Beamter auf ihn zielte, hatte er Angst, erschossen zu werden», so Rehberger. In dieser Situation habe er die Dienstwaffe des Polizeianwärters an sich genommen und abgedrückt. «Er fürchtete um sein Leben», betonte Rehberger.
Anklagepunkte und mögliche Motive
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord und besonders schweren Raub vor. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte auf die Polizisten feuerte, um seine Beteiligung an dem Überfall zu verdecken. Zudem sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Grausamkeit und der Mordlust als gegeben an. Bei der Tat wurde auch ein Polizeianwärter verletzt.
Reaktionen und Emotionen im Gerichtssaal
Der Prozessauftakt war von großem Andrang geprägt. Alle Besucherplätze im Landgericht Saarbrücken waren belegt. Die Witwe des getöteten Polizisten war als Nebenklägerin anwesend und kämpfte während der Verhandlung immer wieder mit den Tränen. Der Angeklagte selbst machte mit leiser Stimme und gesenktem Kopf Angaben zu seiner Person. Er gab an, seit der Grundschule unter Angstzuständen zu leiden und deswegen Medikamente zu nehmen. Wie Stern berichtet, habe er angegeben, dass sich diese Gedanken und Gefühle im letzten Jahr verstärkt hätten. Stern. (Lesen Sie auch: Herztransplantation Fehler: Wettlauf um das Leben eines…)
Wie geht es jetzt weiter im Prozess um den Polizistenmord Saarland?
Nach dem Geständnis des Angeklagten wird das Landgericht Saarbrücken nun weitere Zeugen und Beweismittel prüfen, um die genauen Umstände der Tat zu rekonstruieren. Dabei wird es insbesondere darum gehen, die Frage der Notwehr zu klären. Die Verhandlung wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten erwartet.
Die Ermittlungen der Polizei bezüglich des Tankstellenraubs dauern an. Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 0681/962-2133 zu melden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht dem Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs wegen Mordes?
Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt.
Welche Rolle spielt die Frage der Notwehr im Prozess um den Polizistenmord Saarland?
Die Frage der Notwehr ist entscheidend für die Bewertung der Tat. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Angeklagte tatsächlich in Todesangst gehandelt hat und die Schüsse zur Abwehr dieser Gefahr notwendig waren, könnte er freigesprochen oder wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt werden. (Lesen Sie auch: Mondmission China: Durchbruch im Wettlauf zum Mond)
Was bedeutet die Anklage wegen versuchten Mordes in diesem Fall?
Die Anklage wegen versuchten Mordes bezieht sich auf die Verletzung des Polizeianwärters. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte auch diesen Beamten töten wollte, was jedoch nicht gelang.
Wie unterstützt der Staat die Familie des getöteten Polizisten?
Die Familie des getöteten Polizisten erhält staatliche Unterstützung in Form von Hinterbliebenenversorgung. Diese umfasst unter anderem finanzielle Leistungen und psychologische Betreuung. Die Polizei Saarland bietet zudem Unterstützung und Betreuung an.
Welche Konsequenzen hat der Polizistenmord Saarland für die Polizeiarbeit im Saarland?
Der Polizistenmord hat zu einer verstärkten Sensibilisierung für die Gefahren im Polizeidienst geführt. Es werden vermehrt Schulungen und Trainings zur Eigensicherung durchgeführt. Zudem wird über eine bessere Ausstattung der Beamten diskutiert. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine verbesserte Ausrüstung und Ausbildung der Beamten, wie auf der GdP-Webseite zu lesen ist.





