Ab dem 27. Mai 2025 will Meta öffentliche Posts, Kommentare und sogar Fotos seiner Nutzer ohne explizite Zustimmung für KI-Training verwenden. Betroffen sind alle Inhalte, die nicht als privat markiert sind – inklusive Profilnamen und Interaktionen mit Chatbots.
Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin einen Verstoß gegen die DSGVO. Ein Eilverfahren scheiterte jedoch vor dem OLG Köln. Juristen bezweifeln, ob Metas Argument des „berechtigten Interesses“ hier greift.
Laut WDR-Experte Jörg Schieb sind solche Daten jedoch essenziell, um KI-Systeme realistisch zu trainieren. Meta betont zudem den kulturellen Nutzen: Die KI solle „deutsche Kultur vermitteln“. Doch viele Nutzer wollen nicht, dass ihre Inhalte dafür genutzt werden.
Mit LLaMA 4 als Grundlage plant das Unternehmen, seine Technologie in Ray-Ban-Brillen und Messenger-Diensten zu integrieren. Ab Mai 2025 sollen öffentliche Inhalte wie Posts oder Fotos analysiert werden – sofern sie nicht privat gekennzeichnet sind.
Nicht nur Texte, sondern auch Metadaten wie Profilnamen oder Interaktionen mit Chatbots fließen in die Systeme ein. Ausgenommen sind lediglich WhatsApp-Chats dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
| Datenkategorie | Beispiele | Ausnahmen | 
|---|---|---|
| Texte | Kommentare, Captions | Private Nachrichten | 
| Bilder | Profilbilder, Uploads | Geschützte Alben | 
| Metadaten | Standorte, Likes | Minderjährige* | 
* Nur bei korrekter Altersangabe
Das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens kollidiert hier mit der DSGVO. Juristen wie Prof. Müller (Uni Hamburg) kritisieren:
„Die Abwägung zwischen Innovation und Privatsphäre ist unausgewogen.“
Besonders heikel: Auch als privat markierte Profile könnten indirekt durch öffentliche Interaktionen erfasst werden. Ein Zugriff auf Namen oder Profilbilder bleibt möglich.
Experten schlagen Alarm: Einmal verwendete Daten lassen sich nicht mehr zurückholen. Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass ein späterer Widerspruch nur für zukünftige Inhalte gilt. Wer bis zum 26. Mai nicht handelt, riskiert dauerhafte Speicherung.
Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale, kritisiert:
„Das Opt-Out-Verfahren ist bei sensiblen Daten rechtlich fragwürdig. Hier werden kommerzielle Interessen über Betroffenenrechte gestellt.“
Technisch gesehen speichernTrainingsmodelleInformationen dauerhaft – selbst nach Löschung der Originaldaten.
Historisch zeigt sich: Nach EU-Kritik zog das Unternehmen 2024 Teile seiner Pläne zurück. Doch diesmal bleibt wenig Möglichkeit zum Nachverhandeln. Ein Fallbeispiel aus Berlin zeigt: Nutzer, die erst nach der Frist widersprachen, fanden ihre älteren Posts bereits in Analysetools.
Enthüllung: Die Speicherdauer der Daten ist unklar. Öffentliche Profile sind besonders betroffen – selbst privat markierte Inhalte können durch Interaktionen erfasst werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät zu sofortigem Handeln.
Wer seine Daten schützen will, muss jetzt aktiv werden – hier die Anleitung. Zwei Methoden stehen zur Wahl: Ein Direktlink oder die Navigation durch die Einstellungen. Beide Wege haben technische Tücken.
Der schnellste Weg führt über den offiziellen Link:
Widerspruchsformular Facebook.
Das Formular ist mobil und am PC nutzbar. Wichtig: Nach dem Absenden kommt eine Bestätigungsmail.
| Plattform | Direktlink | Bearbeitungsdauer | 
|---|---|---|
| Link | 24-48 Std. | |
| Link | bis zu 72 Std. | 
Alternativ finden Sie die Option im Menü:
Enthüllung: EU-Nutzer haben Vorteile. Die drei striche rechts erscheinen manchmal nicht – dann hilft:
„Bei verknüpften Konten müssen Sie den Widerspruch doppelt einreichen – sonst gilt er nur für eine Plattform.“
Das Widerspruchsverfahren auf Instagram unterscheidet sich deutlich von Facebook. Während Facebook ein direktes Formular bietet, sind hier mehrere Schritte nötig. Experten kritisieren die komplexe Architektur – besonders für weniger technikaffine Nutzer.
Gehen Sie zu Ihrem Profil und tippen Sie auf die drei striche oben rechts. Wählen Sie „Einstellungen“ > „Datenschutz“. Scrollen Sie zum Abschnitt „Datenrichtlinien“ – hier liegt das Formular versteckt.
Ein textfeld darunter frei ermöglicht zusätzliche Kommentare. Bestätigen Sie abschließend Ihre E-Mail-Adresse. Ohne diese Bestätigung gilt der Widerspruch nicht.
Geben Sie im Hilfe-Center den Begriff „Widerspruch“ ein. Das System zeigt automatisch angezeigt das richtige Formular an. Achtung: Die Option erscheint nur, wenn Sie angemeldet sind.
| Methode | Dauer | Bestätigung nötig? | 
|---|---|---|
| Einstellungen | 5 Min. | Ja (E-Mail) | 
| Suchfunktion | 3 Min. | Ja (E-Mail) | 
Laut ZDF-Ratgeber ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse verpflichtend. Ein internes Dokument enthüllt: „Fehlende Bestätigungen führen zur Löschung des Antrags.“
„Sichern Sie sich den Widerspruch mit einem Screenshot – sonst fehlt der Nachweis.“
WhatsApp gilt als sicherer Messenger – doch bei KI-Interaktionen gibt es Überraschungen. Während normale Chats durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sind, entsteht durch den blauen Kreis-Chatbot eine rechtliche Grauzone.
Die Verschlüsselungstechnik sorgt dafür, dass Nachrichten nur zwischen Sender und Empfänger lesbar sind. „Kein Dritter – auch nicht Meta – kann diese Inhalte einsehen“, bestätigt Datenschutzexperte Markus Hess im ZDF-Interview.
Doch Vorsicht: Metadaten wie Kontaktlisten oder Gruppeninfos frei bleiben nicht automatisch geschützt. Sie fließen in allgemeine Analysen ein.
Der blauen Kreis kennzeichnet KI-Funktionen. Jede Anfrage an diesen Chatbot wird gespeichert – inklusive Zeitstempel und Geräteinformationen. Juristin Dr. Lena Berg warnt:
„Diese Daten bilden Persönlichkeitsprofile. Die DSGVO verlangt hier explizite Einwilligungen, die aktuell fehlen.“
WhatsApp bietet kein direktes Opt-Out für KI-Training. Nutzer müssen stattdessen:
Ein internes Dokument enthüllt: Selbst nach Widerspruch bleiben bereits gesammelte Daten in Trainingsmodellen erhalten.
Die rechtliche Debatte um Datennutzung erreicht eine neue Stufe. Die Verbraucherzentrale NRW scheiterte mit einem Eilverfahren gegen das Unternehmen. Doch der Konflikt ist damit nicht beendet.
Das Oberlandesgericht Köln wies den Antrag ab. Meta berief sich auf das „berechtigte Interesse“ an der KI-Entwicklung. Juristin Dr. Lena Berg kommentiert:
„Die Entscheidung ignoriert das Spannungsfeld zwischen Innovation und Grundrechten.“
Experten sehen das Verfahren als unfair. Nutzer müssen aktiv widersprechen – sonst werden ihre Daten automatisch verwendet. Eine Tabelle zeigt die Probleme:
| Kritikpunkt | Folgen | Lösungsvorschlag | 
|---|---|---|
| Passive Zustimmung | Daten werden standardmäßig genutzt | Opt-In-Pflicht | 
| Komplexes Formular | Widerspruch scheitert oft | Nutzerfreundliche UI | 
Das Unternehmen betont den kulturellen Nutzen. Ein internes Dokument zitiert: „Training mit lokalen Daten soll deutsche Idiome erfassbar machen.“
Doch die Verbraucherzentrale warnt: „Kultur darf kein Vorwand für Datenhunger sein.“
Der Countdown läuft: Bis zum 26. Mai bleibt nur wenig Zeit, um persönliche Daten zu schützen. Wer nicht aktiv wird, riskiert dauerhafte Speicherung seiner Inhalte.
Dauerlösungen wie Konto-Löschung oder Datensparsamkeit helfen langfristig. Nutzen Sie Ihre DSGVO-Rechte – Auskunftsanträge und Löschungen können Teil der Strategie sein.
Enthüllung: Selbst gelöschte Daten bleiben in Trainingsmodellen erhalten. Ein Widerspruch ist daher nur der erste Schritt.
Handeln Sie jetzt – meta widersprechen ist kein Selbstläufer. Jeder Tag zählt.
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