📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Erbschaftssteuer 2026: Das müssen Erben über Freibeträge und Steuersätze wissen
Die Erbschaftssteuer betrifft im Januar 2026 Millionen Deutsche, die Vermögen von verstorbenen Angehörigen erhalten. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alle aktuellen Freibeträge, Steuersätze und zeigt legale Wege, die Steuerlast zu minimieren.
💡 Erbschaftssteuer kurz erklärt: Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögen erhoben, das nach dem Tod einer Person auf Erben übergeht. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro ermöglichen es vielen Erben, steuerfrei zu erben.
Wenn ein Angehöriger verstirbt und Vermögen hinterlässt, stellt sich für Erben schnell die Frage: Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen? Die gute Nachricht: Dank gestaffelter Freibeträge bleiben viele Erbschaften komplett steuerfrei. Die Freibeträge für nahe Angehörige sind seit 2009 unverändert und werden aktuell politisch diskutiert.
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 2026?
Die Höhe des steuerfreien Betrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ab. Je enger Sie mit der verstorbenen Person verwandt waren, desto höher ist Ihr persönlicher Freibetrag gemäß § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner & eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder & Stiefkinder | 400.000 € | I |
| Enkel (Eltern leben noch) | 200.000 € | I |
| Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 € | I |
| Eltern & Großeltern | 100.000 € | I |
| Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 € | III |
Ein wichtiger Hinweis für unverheiratete Paare: Auch langjährige Lebensgefährten werden steuerlich wie Fremde behandelt und haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Dies kann bei größeren Erbschaften zu erheblichen Steuerbelastungen führen.

Welche Steuersätze gelten bei der Erbschaftssteuer?
Übersteigt der Wert der Erbschaft den jeweiligen Freibetrag, wird der darüberliegende Betrag versteuert. Die Steuersätze sind progressiv gestaltet und richten sich nach der Steuerklasse sowie der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.
| Steuerpflichtiger Erwerb | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6 Mio. € | 19 % | 30 % | 30 % |
| über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Die Berechnung der Erbschaftssteuer folgt einer einfachen Formel. Zunächst wird der Gesamtwert des Erbes ermittelt, dann werden Schulden, Verbindlichkeiten und Bestattungskosten abgezogen. Vom verbleibenden Betrag wird der persönliche Freibetrag subtrahiert.
📊 Rechenbeispiel:
Ein Kind erbt von seinem Vater eine Immobilie und Wertpapiere im Gesamtwert von 600.000 Euro.
- Gesamtwert der Erbschaft: 600.000 €
- Abzüglich Freibetrag Kind: 400.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 €
- Steuersatz Steuerklasse I: 11 %
- Zu zahlende Erbschaftssteuer: 22.000 €
Viele Erben sind überrascht, wenn sie feststellen, dass selbst durchschnittliche Nachlässe die Freibeträge überschreiten können. Besonders bei Immobilien in Ballungsgebieten ist dies häufig der Fall, da die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind.
Zusätzliche Freibeträge: Versorgungsfreibetrag und Hausratfreibetrag
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere steuerliche Entlastungen, die oft übersehen werden. Der Versorgungsfreibetrag steht Ehepartnern und Kindern zu, die auf die finanzielle Unterstützung des Verstorbenen angewiesen waren.
| Berechtigte Person | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|
| Ehepartner & Lebenspartner | 256.000 € |
| Kinder bis 5 Jahre | 52.000 € |
| Kinder 5-10 Jahre | 41.000 € |
| Kinder 10-15 Jahre | 30.700 € |
| Kinder 15-20 Jahre | 20.500 € |
| Kinder 20-27 Jahre | 10.300 € |
Der Versorgungsfreibetrag wird allerdings gekürzt, wenn der Erbe bereits steuerfreie Versorgungsbezüge erhält, etwa eine Witwen- oder Waisenrente. Zusätzlich können Ehepartner und Kinder Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 Euro steuerfrei übernehmen.
Kann das Familienheim steuerfrei vererbt werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die selbst genutzte Immobilie des Erblassers kann unter folgenden Bedingungen steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden:
- Der Erblasser bewohnte die Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls selbst
- Der Erbe nutzt die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst
- Bei Kindern: Die Wohnfläche beträgt maximal 200 Quadratmeter
- Der Erbe zieht innerhalb von sechs Monaten ein
⚠️ Achtung: Bei vorzeitigem Auszug innerhalb der Zehnjahresfrist wird das Familienheim nachträglich vollständig besteuert. Ausnahmen gelten nur bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.
Für Ehepartner gibt es keine Begrenzung der Wohnfläche. Das Familienheim bleibt unabhängig von der Größe steuerfrei, solange die Selbstnutzung über zehn Jahre gewährleistet ist. Weitere Details zu rechtlichen Fragen rund um Vermögen und Familie finden Sie in unseren weiterführenden Artikeln.
Erbschaftssteuer sparen durch Schenkungen zu Lebzeiten
Eine der effektivsten Strategien zur Minimierung der Erbschaftssteuer ist die rechtzeitige Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Der entscheidende Vorteil: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Laut dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 16 ErbStG) gelten für Schenkungen dieselben Freibeträge wie für Erbschaften. Bei langfristiger Planung kann so erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen werden.
💡 Praxisbeispiel: Ein Ehepaar möchte seinem Kind 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Durch Schenkungen im Abstand von zehn Jahren können beide Elternteile jeweils 400.000 Euro pro Dekade übertragen – nach 20 Jahren ist das gesamte Vermögen steuerfrei beim Kind angekommen.

Kommen höhere Freibeträge? Die aktuelle Reformdebatte
Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind seit 2009 unverändert. In der Zwischenzeit haben sich Immobilienwerte in vielen Regionen verdoppelt oder verdreifacht. Dies führt dazu, dass immer mehr Erben Steuern zahlen müssen, obwohl sich an ihrer wirtschaftlichen Situation nichts geändert hat.
Sowohl CDU als auch SPD haben sich in ihren Wahlprogrammen für eine Erhöhung der Freibeträge ausgesprochen. Medienberichten zufolge plant die Union eine Anhebung um zwei Drittel. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit in mehreren Verfahren die Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes, wobei Finanztip und die Sparkasse regelmäßig über Änderungen informieren.
Bis eine Reform beschlossen wird, gelten weiterhin die aktuellen Regelungen. Erben und Erblasser sollten sich daher zeitnah informieren und gegebenenfalls Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.
Meldepflicht: Was müssen Erben beim Finanzamt anzeigen?
Erben sind gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis formlos beim zuständigen Finanzamt zu melden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Folgende Informationen sollten Sie bei der Meldung bereitstellen:
- Name und Todesdatum des Erblassers
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
- Eine grobe Aufstellung des geerbten Vermögens
- Informationen zu weiteren Miterben
Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaftssteuer?
Ab welchem Betrag muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Wie kann ich Erbschaftssteuer legal sparen?
Welcher Steuersatz gilt für Geschwister bei der Erbschaftssteuer?
Muss ich ein geerbtes Haus versteuern?
Werden die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer erhöht?
Fazit: Frühzeitige Planung bei der Erbschaftssteuer zahlt sich aus
Die Erbschaftssteuer muss nicht zur finanziellen Belastung werden. Mit Kenntnis der aktuellen Freibeträge und einer vorausschauenden Nachlassplanung lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Durch Schenkungen zu Lebzeiten können diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Wer größeres Vermögen vererben möchte, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen und sich bei komplexen Fällen von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Angesichts der aktuellen Reformdiskussionen empfiehlt es sich, die politischen Entwicklungen im Blick zu behalten.
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