Ein Drohnenalarm am Flughafen München legte am Samstagmorgen den Flugverkehr für etwa eine Stunde lahm. Nach Sichtung einer mutmaßlichen Drohne durch zwei Piloten wurden Starts und Landungen ausgesetzt. Nach einer umfassenden Überprüfung des Geländes konnte Entwarnung gegeben werden und der Flugbetrieb wurde wieder aufgenommen.

Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Samstagmorgen, ca. 9:00 Uhr
- Ort: Flughafen München
- Art des Einsatzes: Drohnensichtung, Aussetzung des Flugverkehrs, Überprüfung des Geländes
- Beteiligte Kräfte: Bundespolizei, Landespolizei, Polizeihubschrauber, Flughafenpersonal
- Verletzte/Tote: Keine
- Sachschaden: Geringe finanzielle Auswirkungen durch Flugverspätungen und Umleitungen
- Ermittlungsstand: Die Ermittlungen zur Identifizierung des Drohnenpiloten dauern an.
- Zeugenaufruf: Ja, die Bundespolizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer: 089-2910-0.
Chronologie des Drohnenalarms am Flughafen München
Was ist bisher bekannt?
Am Samstagmorgen kam es am Flughafen München zu einem Drohnenalarm Flughafen, nachdem zwei Piloten unabhängig voneinander eine mutmaßliche Drohne gesichtet hatten. Daraufhin wurden alle Starts und Landungen für etwa eine Stunde ausgesetzt. Die Bundespolizei und die Landespolizei suchten das Gebiet ab, konnten jedoch keine Drohne finden. Der Flugverkehr wurde anschließend wieder freigegeben. Es kam zu erheblichen Verspätungen und Umleitungen. Die Bundespolizei hat Ermittlungen aufgenommen, um den oder die Verantwortlichen zu finden.
Wie wirkte sich der Drohnenalarm auf den Flugverkehr aus?
Durch die einstündige Sperrung des Flugraums konnten 26 Flugzeuge nicht in München landen und mussten auf andere Flughäfen ausweichen. Als Ausweichflughäfen dienten unter anderem Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt, Linz, Salzburg und Leipzig. Die Flugzeuge, die am Boden bleiben mussten, konnten nach Aufhebung der Sperrung verspätet starten. Der Flughafen betonte, dass der Betrieb im Terminalgebäude während der Sperrung weiterlief. Passagiere konnten weiterhin einchecken und die Sicherheitskontrollen passieren. (Lesen Sie auch: Brennerpass Sperre: Anwohner Blockieren wichtige Route!)
Einsatz-Übersicht
- 26 Flugzeuge mussten umgeleitet werden.
- Ausweichflughäfen waren Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt, Linz, Salzburg und Leipzig.
- Der Flugbetrieb im Terminal lief während der Sperrung weiter.
Welche Konsequenzen drohen Drohnenpiloten?
Das unbefugte Betreiben von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist kein Kavaliersdelikt. Es stellt eine erhebliche Gefahr für den Flugverkehr dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Gemäß § 315 des Strafgesetzbuches (StGB) können solche Handlungen als «Gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr» mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Zusätzlich drohen hohe Bußgelder nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die je nach Schwere des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen können. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass sie Verstöße konsequent verfolgt und zur Anzeige bringt.
Wie oft kommt es zu Drohnenalarmen an Flughäfen?
Drohnensichtungen und daraus resultierende Flugaussetzungen sind leider kein Einzelfall. In den letzten Jahren hat die Zahl der Vorfälle zugenommen. Allein im Jahr 2023 wurden bundesweit mehrere hundert Drohnensichtungen im Luftraum von Flughäfen gemeldet. Dies führt immer wieder zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs, Verspätungen und Umleitungen. Der vermehrte Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen und Unternehmen erfordert eine verstärkte Sensibilisierung für die Gefahren und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Die Bundespolizei bittet Zeugen, die am Samstagmorgen Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Drohnenalarm am Flughafen München gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 089-2910-0 zu melden. Jeder Hinweis kann zur Aufklärung des Vorfalls beitragen. (Lesen Sie auch: Toter Wal Dänemark: Rätsel um Buckelwal-Fund auf…)
Welche Maßnahmen werden zur Drohnenabwehr eingesetzt?
Flughäfen und Flugsicherung arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Drohnenabwehr. Zum Einsatz kommen verschiedene Technologien, darunter Radar- und Kamerasysteme zur Drohnenerkennung, Störsender zur Unterbrechung der Funkverbindung zwischen Drohne und Pilot sowie der Einsatz von sogenannten «Drohnenjägern», also speziell ausgebildeten Teams, die Drohnen abfangen können. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) arbeitet zudem an der Entwicklung von Geofencing-Systemen, die das Eindringen von Drohnen in sensible Lufträume verhindern sollen. Die DFS ist für die Sicherheit des deutschen Luftraums verantwortlich und setzt auf eine Kombination aus technologischen und organisatorischen Maßnahmen.
Warum wurde der Flugverkehr am Flughafen München wegen eines Drohnenalarms eingestellt?
Der Flugverkehr wurde eingestellt, um die Sicherheit der Flugzeuge und Passagiere zu gewährleisten. Eine Drohne im Anflug- oder Abflugbereich eines Flughafens stellt eine erhebliche Gefahr dar, da sie mit Flugzeugen kollidieren und schwere Schäden verursachen könnte.

Wie lange dauerte die Sperrung des Flugverkehrs am Flughafen München?
Die Sperrung des Flugverkehrs dauerte etwa eine Stunde. Sie begann gegen 9:00 Uhr und wurde gegen 10:05 Uhr wieder aufgehoben, nachdem keine Drohne gefunden wurde und die Sicherheit des Flugbetriebs wieder gewährleistet war.
Was passiert mit Passagieren, deren Flüge wegen des Drohnenalarms umgeleitet wurden?
Passagiere, deren Flüge umgeleitet wurden, werden in der Regel von der Fluggesellschaft betreut. Sie erhalten Informationen über alternative Reisemöglichkeiten oder werden auf andere Flüge umgebucht. In einigen Fällen werden auch Hotelübernachtungen gestellt, wenn die Weiterreise nicht am selben Tag möglich ist. (Lesen Sie auch: Ungelöster Mordfall: Ahnenforscher bringt die Wende)
Welche Strafe droht dem Drohnenpiloten, der den Drohnenalarm am Flughafen München ausgelöst hat?
Dem Drohnenpiloten drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie hohe Bußgelder nach dem Luftverkehrsgesetz. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie können Drohnenpiloten verhindern, dass sie den Flugverkehr gefährden?
Drohnenpiloten müssen sich vor dem Flug über die geltenden Vorschriften informieren und diese einhalten. Dazu gehört insbesondere das Einhalten von Sicherheitsabständen zu Flughäfen, das Fliegen in genehmigungspflichtigen Gebieten und das Beachten von Flugbeschränkungen. Informationen dazu sind beim Luftfahrtbundesamt LBA erhältlich.