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Die Besoldungstabelle für Bundesbeamte regelt die Dienstbezüge für Beamte, Richter und Soldaten des Bundes. Sie ist in verschiedene Besoldungsordnungen (A, B, W, R) unterteilt und nach dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation gestaltet. Zum 1. Mai 2026 steht eine umfassende strukturelle Reform der Besoldung an, die auf einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums basiert und wesentliche Änderungen mit sich bringt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzentwurf: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 14. April 2026 einen Referentenentwurf für das «Bundesalimentationsgesetz» (BAlimentG) vorgelegt.
- Zweistufige Erhöhung: Die Bezüge stiegen bereits rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent. Zum 1. Mai 2026 folgt eine weitere Anhebung von nominal mindestens 2,8 Prozent, verbunden mit einer tiefgreifenden Strukturreform.
- Strukturreform 2026: Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der bisherigen Stufe 1 in allen Besoldungsgruppen der A-Ordnung. Berufseinsteiger beginnen somit direkt in der höheren Stufe 2.
- Verfassungskonformität: Die Reform setzt Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025 um, die eine verfassungskonforme, amtsangemessene Alimentation sicherstellen sollen.
- Status: Die hier dargestellten Tabellen für 2026 basieren auf dem Gesetzentwurf und sind daher noch nicht rechtskräftig. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
- Grundlage: Die Anpassung überträgt im Kern den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Bundes (TVöD) vom 6. April 2025 zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich.
Inhaltsverzeichnis
- Hintergrund der Besoldungsreform 2026
- Die neue Besoldungstabelle Bundesbeamte ab Mai 2026 (Entwurf)
- Bundesbesoldungsordnung A ab Mai 2026
- Bundesbesoldungsordnung B ab Mai 2026
- Bundesbesoldungsordnungen R und W ab Mai 2026
- Was ändert sich noch für Bundesbeamte?
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Besoldungstabelle Bundesbeamte
Die Besoldungstabelle für Bundesbeamte erfährt zum 24.04.2026 eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Nach langem Warten hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur eine lineare Gehaltserhöhung vorsieht, sondern die gesamte Struktur der Grundgehälter neu ordnet. Dies geschieht vor allem, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine amtsangemessene Bezahlung nachzukommen.
Die Anpassungen sind komplex und betreffen nahezu alle Beamten, Richter und Soldaten des Bundes. Insbesondere der Wegfall der ersten Erfahrungsstufe und die Neuausrichtung der Familienzuschläge sind zentrale Punkte. Der vorliegende Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die geplanten Änderungen und die neuen, wenn auch noch vorläufigen, Gehaltszahlen für 2026.
Hintergrund der Besoldungsreform 2026
Die Notwendigkeit einer Reform der Besoldungstabelle für Bundesbeamte ergibt sich aus mehreren Faktoren. Zum einen sollen die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes (TVöD) auf die Beamten übertragen werden. Zum anderen, und das ist der entscheidende Punkt, musste die Bundesregierung auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts reagieren.
Das Gericht hatte in einem Beschluss vom 17. September 2025 die bisherige Besoldung als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Kritisiert wurde insbesondere, dass der Abstand zwischen der untersten Besoldungsgruppe und der Grundsicherung (Bürgergeld) nicht ausreichend sei. Das Gericht definierte neue Maßstäbe für die sogenannte amtsangemessene Alimentation, die den Staat verpflichtet, seinen Beamten einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrer Verantwortung und ihrem Ansehen gerecht wird. Der nun vorliegende Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) soll diese Vorgaben umsetzen und die Besoldung dauerhaft verfassungskonform gestalten.
Die neue Besoldungstabelle Bundesbeamte ab Mai 2026 (Entwurf)
Die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte sollen ab dem 1. Mai 2026 in Kraft treten. Es ist wichtig zu betonen, dass die folgenden Zahlen auf dem Referentenentwurf des BMI vom April 2026 basieren. Änderungen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens sind also noch möglich. Die Tabellen zeigen eine deutliche Anhebung der Grundgehälter, die durch die lineare Erhöhung von nominal mindestens 2,8 % und die strukturellen Anpassungen zustande kommt.
Eine der weitreichendsten Änderungen ist der Wegfall der Stufe 1 in allen Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A. Dies bedeutet, dass neueingestellte Beamte direkt mit den Bezügen der bisherigen Stufe 2 beginnen, was den Berufseinstieg finanziell attraktiver macht. Diese Maßnahme trägt maßgeblich dazu bei, den vom Verfassungsgericht geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten. Für alle, die sich für die genauen Hintergründe des investigativen Journalismus interessieren, der solche Themen aufdeckt, bietet unser Artikel über Correctiv: Investigativ-Journalismus & Faktenchecks 2026 weiterführende Informationen.
Bundesbesoldungsordnung A ab Mai 2026
Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) ist die Grundlage für die Mehrheit der Bundesbeamten, vom einfachen bis zum höheren Dienst (Besoldungsgruppen A 3 bis A 16). Die Gehälter steigen hier in sogenannten Erfahrungsstufen. Die vorläufige Besoldungstabelle für Bundesbeamte der Ordnung A ab dem 1. Mai 2026 sieht wie folgt aus (Angaben in Euro, monatliches Grundgehalt, ohne Gewähr).
| Gruppe | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A 3 | 2912,96 | 2969,31 | 3014,66 | 3060,01 | 3105,37 | 3150,73 | 3196,07 |
| A 4 | 2980,28 | 3047,61 | 3101,22 | 3154,83 | 3208,43 | 3262,01 | 3311,51 |
| A 5 | 3016,01 | 3083,34 | 3150,67 | 3216,66 | 3282,65 | 3349,99 | 3415,92 |
| A 6 | 3086,75 | 3185,67 | 3261,26 | 3339,61 | 3415,21 | 3499,01 | 3571,86 |
| A 7 | 3217,32 | 3331,40 | 3445,48 | 3562,25 | 3676,32 | 3762,91 | 3849,48 |
| A 8 | 3385,60 | 3532,62 | 3681,08 | 3829,48 | 3932,55 | 4036,99 | 4139,07 |
| A 9 | 3615,09 | 3777,27 | 3942,17 | 4104,31 | 4214,55 | 4329,22 | 4441,05 |
| A 10 | 3874,82 | 4079,61 | 4285,30 | 4494,83 | 4640,64 | 4786,42 | 4932,28 |
| A 11 | 4431,12 | 4646,29 | 4862,88 | 5011,51 | 5160,15 | 5308,79 | 5457,47 |
| A 12 | 4748,24 | 5005,87 | 5263,50 | 5441,88 | 5617,41 | 5794,36 | 5974,15 |
| A 13 | 5444,69 | 5683,92 | 5924,58 | 6090,20 | 6257,26 | 6422,86 | 6585,64 |
| A 14 | 5651,36 | 5961,37 | 6272,81 | 6486,55 | 6701,76 | 6915,48 | 7130,67 |
| A 15 | 6727,23 | 6940,97 | 7154,71 | 7368,45 | 7580,79 | 7793,14 | 8004,03 |
| A 16 | 7399,65 | 7645,94 | 7892,27 | 8138,16 | 8385,91 | 8632,21 | 8875,72 |
Quelle: Eigene Darstellung basierend auf dem Referentenentwurf des BMI, veröffentlicht u.a. auf oeffentlicher-dienst.info, Stand 23.04.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bundesbesoldungsordnung B ab mai 2026
Die Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B) umfasst die höchsten Ämter im Bundesdienst, wie beispielsweise Staatssekretäre oder Abteilungsleiter in Ministerien. Hier gibt es keine Erfahrungsstufen, sondern feste Amtsgehälter. Ein erster Entwurf sorgte für öffentliche Diskussionen, da er sehr hohe Steigerungen vorsah. Dieser wurde jedoch überarbeitet und die Erhöhungen, insbesondere in den höheren Gruppen, reduziert. Die neuen Pläne sehen nun moderatere Anpassungen vor, um das Gehaltsgefüge zu wahren. Die genaue Ausgestaltung solcher politischer Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt sind komplex, ähnlich wie die im Artikel zum tödlichen Arbeitsunfall in Stäfa beschriebenen Herausforderungen.
Bundesbesoldungsordnungen R und W ab Mai 2026
Die Besoldungsordnungen R und W regeln die Bezüge von Richtern und Staatsanwälten (R) sowie von Professoren an Bundeshochschulen und Wissenschaftlern (W). Auch hier sind Anpassungen im Zuge der Reform vorgesehen. Die W-Besoldung besteht aus einem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen. Die R-Besoldung ist, ähnlich der A-Ordnung, teilweise in Stufen gegliedert. Die Reform soll auch in diesen Bereichen für eine verfassungskonforme und leistungsgerechte Bezahlung sorgen.
Was ändert sich noch für Bundesbeamte?
Neben der reinen Anpassung der Besoldungstabelle für Bundesbeamte bringt der Gesetzentwurf weitere wichtige Neuerungen mit sich. Eine zentrale Änderung betrifft den Familienzuschlag. Dieser wird neu strukturiert und stärker auf die Anzahl der Kinder ausgerichtet. Der bisherige Zuschlag für Verheiratete (Stufe 1) soll in seiner jetzigen Form entfallen und in ein neues System überführt werden, das stärker auf ein Doppelverdiener-Modell abzielt. Ergänzende Zuschläge sollen nur noch in bestimmten Fällen, etwa für Alleinerziehende, greifen. Die genauen Regelungen sind im Referentenentwurf des BMI nachzulesen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Besoldungstabelle Bundesbeamte
Wann tritt die neue Besoldungstabelle für Bundesbeamte in Kraft?
Die neuen Gehaltstabellen sollen laut dem aktuellen Gesetzentwurf zum 1. Mai 2026 in Kraft treten. Zuvor gab es bereits eine rückwirkende Erhöhung um 3,0 % zum 1. April 2025.
Warum gibt es 2026 eine so große Besoldungsreform?
Die Reform ist notwendig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen. Das Gericht hatte die bisherige Besoldung in Teilen als verfassungswidrig eingestuft, da der Abstand zur Grundsicherung zu gering war.
Was ist die wichtigste Änderung in der Besoldungsordnung A?
Die bedeutendste Änderung ist der vollständige Wegfall der Erfahrungsstufe 1. Berufseinsteiger im Bundesdienst werden ab Mai 2026 direkt in die bisherige, höhere Stufe 2 eingruppiert.
Sind die veröffentlichten Tabellen für 2026 endgültig?
Nein, die derzeit bekannten Zahlen basieren auf einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Das Gesetz muss noch vom Kabinett beschlossen und das parlamentarische Verfahren im Bundestag durchlaufen. Änderungen sind daher noch möglich.
Wo finde ich die offizielle Besoldungstabelle des Bundes?
Die jeweils gültigen Besoldungstabellen werden nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet und sind auf den Webseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie bei den Gewerkschaften wie dem dbb beamtenbund und tarifunion verfügbar.
Fazit
Die Anpassung der Besoldungstabelle für Bundesbeamte im Jahr 2026 stellt eine signifikante und notwendige Reform dar. Sie zielt darauf ab, die Bezahlung im öffentlichen Dienst des Bundes nicht nur an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen, sondern sie auch verfassungsfest zu machen. Die geplanten strukturellen Änderungen, insbesondere der Wegfall der ersten Erfahrungsstufe, bedeuten für viele Beamte eine spürbare Verbesserung. Es bleibt abzuwarten, in welcher finalen Form der Bundestag das Gesetz verabschieden wird. Bis dahin bieten die vorliegenden Entwürfe eine verlässliche Grundlage für die zu erwartenden Bezüge ab Mai 2026.