Im Privatkonkursverfahren gegen den ehemaligen österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde am Bezirksgericht Kitzbühel der Schuldenstand festgestellt. Von den angemeldeten Forderungen in Höhe von 35,6 Millionen Euro wurden 23,1 Millionen Euro vom Insolvenzverwalter anerkannt, wie tirol.ORF.at berichtet.

Hintergrund: Die Affären und der Privatkonkurs von Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz Grasser war von 2000 bis 2007 Finanzminister Österreichs. Während seiner Amtszeit und auch danach geriet er immer wieder in den Fokus der Justiz. Im Zentrum stand dabei vor allem die sogenannte BUWOG-Affäre, bei der es um Korruption und Untreue beim Verkauf von Bundeswohnungen ging. Nach einem langen Strafprozess wurde Grasser in erster Instanz schuldig gesprochen, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Affären rund um seine Person zogen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich, sondern führten auch zu hohen Schadenersatzforderungen gegen ihn.
Ende April 2025 meldete Karl-Heinz Grasser Privatkonkurs an. Dieser Schritt erfolgte angesichts der hohen Schuldenlast, die sich aus den Schadenersatzforderungen und Steuerschulden ergab. Laut DiePresse.com, beziffern sich seine Schulden auf 35,7 Millionen Euro, wobei bisher nur ein Teil davon anerkannt wurde. (Lesen Sie auch: Sing Meinen Song 2026: Diese Stars sind…)
Aktuelle Entwicklung im Konkursverfahren
Bei der Prüfungstagsatzung am Bezirksgericht Kitzbühel am 14. April 2026 wurde der aktuelle Stand des Konkursverfahrens erörtert. Hauptgläubiger im Verfahren ist die Republik Österreich, die Schadenersatzansprüche in Höhe von 12,9 Millionen Euro aus dem BUWOG-Verfahren sowie Steuerforderungen von 10,1 Millionen Euro geltend macht. Der Insolvenzverwalter Herbert Matzunski stufte diese Ansprüche als berechtigt ein. Insgesamt wurden 15 Forderungen gegen den ehemaligen Finanzminister angemeldet.
Ein bedingter Anspruch in Höhe von knapp 12,5 Millionen Euro, der vom ehemaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gestellt wurde, wurde hingegen bestritten. Petrikovics, der ebenfalls im BUWOG-Prozess verurteilt wurde, sicherte sich damit die Möglichkeit eines Regresses gegenüber Grasser. Die idente Forderung war bereits von der Republik angemeldet worden.
Die Republik Österreich könnte Salzburger Nachrichten zufolge Grasser für 30 Jahre pfänden. Derzeit arbeitet Grasser für 2200 Euro in einem Kitzbühler Unternehmen. (Lesen Sie auch: Deutschland – österreich: DFB-Frauen treffen)
Grassers Zahlungsplan und die Liechtensteiner Konten
Laut Creditreform hat Karl-Heinz Grasser einen Zahlungsplanantrag eingebracht und bietet seinen Gläubigern eine Quote von drei Prozent an. Ob die Gläubiger diesem Plan zustimmen werden, ist noch offen. Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung dürfte die Frage sein, ob und in welcher Höhe Gelder von Grassers Liechtensteiner Konten in die Konkursmasse fließen werden.
Die Finanzbehörden erhoffen sich, dass durch die Verwertung dieser Konten ein Teil der ausstehenden Forderungen beglichen werden kann.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Das Konkursverfahren gegen Karl-Heinz Grasser wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Neben der Klärung der Vermögensverhältnisse und der Verwertung der vorhandenen Aktiva wird es auch darum gehen, die Rechtmäßigkeit der angemeldeten Forderungen im Detail zu prüfen. Sollte es zu keiner Einigung mit den Gläubigern kommen, droht dem ehemaligen Finanzminister die Verwertung seines gesamten Vermögens. (Lesen Sie auch: Deutschland – österreich: gegen: DFB-Frauen wollen)

Die Republik Österreich als Hauptgläubigerin hat ein großes Interesse daran, einen möglichst hohen Teil ihrer Forderungen zu realisieren. Ob dies gelingen wird, hängt maßgeblich von den weiteren Entwicklungen im Konkursverfahren und den Ergebnissen der Vermögensprüfung ab. Die Dauer des Verfahrens ist derzeit noch nicht absehbar.
Die österreichische Justiz bietet auf ihrer Webseite Informationen zu Konkursverfahren.
Häufig gestellte Fragen zu Karl-Heinz Grasser
Häufig gestellte Fragen zu karl-heinz grasser
Warum hat Karl-Heinz Grasser Privatkonkurs angemeldet?
Karl-Heinz Grasser meldete Privatkonkurs aufgrund hoher Schulden an, die sich aus Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre und Steuerschulden zusammensetzen. Die Gesamtschulden belaufen sich auf über 35 Millionen Euro, was zu diesem Schritt führte, um seine finanzielle Situation zu ordnen. (Lesen Sie auch: Vorteilscard: Gratis-Fahrten für Senioren sorgen für Wirbel)
Wer ist der Hauptgläubiger im Konkursverfahren von Karl-Heinz Grasser?
Der Hauptgläubiger im Konkursverfahren von Karl-Heinz Grasser ist die Republik Österreich. Sie fordert Schadenersatz in Höhe von 12,9 Millionen Euro aus dem BUWOG-Verfahren sowie Steuerforderungen von 10,1 Millionen Euro, was ihre Gesamtgläubigerposition auf über 23 Millionen Euro anhebt.
Welche Rolle spielen die Liechtensteiner Konten im Konkursverfahren?
Die Liechtensteiner Konten von Karl-Heinz Grasser spielen eine wichtige Rolle, da erwartet wird, dass Gelder von diesen Konten in die Konkursmasse fließen. Die Finanzbehörden hoffen, durch die Verwertung dieser Konten einen Teil der ausstehenden Forderungen der Republik Österreich zu begleichen.
Wie hoch ist die Quote, die Karl-Heinz Grasser seinen Gläubigern anbietet?
Karl-Heinz Grasser hat seinen Gläubigern einen Zahlungsplanantrag vorgelegt, in dem er eine Quote von drei Prozent anbietet. Ob die Gläubiger diesem Plan zustimmen, ist noch unklar und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der erwarteten Einnahmen aus den Liechtensteiner Konten.
Was bedeutet das Konkursverfahren für die Republik Österreich?
Für die Republik Österreich bedeutet das Konkursverfahren, dass sie versucht, einen Teil der ausstehenden Schadenersatz- und Steuerforderungen gegenüber Karl-Heinz Grasser zu realisieren. Als Hauptgläubigerin hat sie ein großes Interesse daran, dass möglichst viele Vermögenswerte verwertet werden, um die Verluste zu minimieren.
