Gute Nachrichten für alle Liebhaber von süßen Brotaufstrichen: Die Zeit der komplizierten Bezeichnungen ist vorbei. Ab Mitte Juni 2026 dürfen Fruchtaufstriche aus Erdbeeren, Himbeeren, Aprikosen und Co. endlich wieder das sein, was sie im Volksmund schon lange sind: Marmelade. Eine entsprechende Änderung der Konfitüren-Verordnung macht es möglich, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet.

Hintergrund: Das Ende der Konfitüren-Verordnung in Deutschland
Bisher war die Bezeichnung «Marmelade» in Deutschland und der EU ausschließlich Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Wer also einen Aufstrich aus Erdbeeren, Kirschen oder anderen Früchten herstellte, musste diesen als «Konfitüre», «Fruchtaufstrich» oder «fruchtigen Aufstrich» deklarieren. Diese Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nun angepasst wurde. Die Anpassung der sogenannten Frühstücksrichtlinie durch die EU liegt bereits zwei Jahre zurück. Durch die Umsetzung in nationales Recht wird nun ein jahrzehntelanges Durcheinander beendet, so das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). (Lesen Sie auch: Sophia Thomalla: Kritik von "Are You The…)
Aktuelle Entwicklung: «Marmelade» darf bald auch Marmelade heißen
Die Änderung der Konfitüren-Verordnung bringt Klarheit für Verbraucher und Hersteller. Ab Sommer 2026 dürfen alle Fruchtaufstriche offiziell als «Marmelade» bezeichnet werden. Lediglich bei Produkten aus Zitrusfrüchten wird es eine kleine Anpassung geben: Hier kommt die Bezeichnung «Zitrusmarmelade» zum Einsatz. Wie Merkur berichtet, bedeutet dies aber nicht, dass die bisherigen Produkte aus den Supermarktregalen verschwinden. Die gewohnten Erdbeer-, Himbeer- oder Aprikosenaufstriche wird es weiterhin geben – nur eben unter dem Namen, den die meisten ohnehin schon verwenden.
Auswirkungen auf Verbraucher und Handel
Die neue Regelung dürfte vor allem bei Verbrauchern für Freude sorgen. Endlich dürfen sie ihre Lieblingsprodukte wieder unkompliziert als «Marmelade» bezeichnen, ohne auf die korrekte, aber wenig alltagstaugliche Bezeichnung «Konfitüre» achten zu müssen. Auch für den Handel bringt die Änderung Vorteile: Die Produkte können einheitlicher und verständlicher präsentiert werden, was die Orientierung im Supermarktregal erleichtert. Die lange Tradition der deutschen Konfitürenherstellung wird dadurch aber keineswegs geschmälert. Vielmehr wird die Vielfalt der regionalen und saisonalen Spezialitäten weiterhin bestehen bleiben und von den Konsumenten geschätzt werden. (Lesen Sie auch: TV Programm Heute an Ostern 2026: Die…)
Was bedeutet das für die Qualität von Fruchtaufstrichen?
Die Änderung der Bezeichnung hat keinen Einfluss auf die Qualität der Produkte. Sowohl «Marmelade» als auch «Konfitüre» müssen weiterhin bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, beispielsweise in Bezug auf den Fruchtgehalt und die verwendeten Zutaten. Die Verbraucher können sich also darauf verlassen, dass die Produkte auch weiterhin den gewohnten Qualitätsstandards entsprechen. Ein Blick auf die Zutatenliste und die Nährwertangaben lohnt sich aber natürlich trotzdem, um die individuellen Vorlieben und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Fruchtaufstrich: Was bedeutet die Änderung der Verordnung für die Zukunft?
Die Anpassung der Konfitüren-Verordnung ist ein Schritt hin zu mehr Klarheit und Verbraucherfreundlichkeit. Sie zeigt, dass auch vermeintlich kleine Details im Lebensmittelrecht eine große Wirkung auf den Alltag der Menschen haben können. Es bleibt zu hoffen, dass auch in anderen Bereichen des Lebensmittelrechts ähnliche Vereinfachungen und Klarstellungen vorgenommen werden, um den Konsumenten das Leben leichter zu machen und das Vertrauen in die Produkte zu stärken. Informationen zu Lebensmitteln und Ernährung bietet das Bundeszentrum für Ernährung. (Lesen Sie auch: TV Programm Heute: Das TV- an Ostern…)

Häufig gestellte Fragen zu fruchtaufstrich
Häufig gestellte Fragen zu Fruchtaufstrich
Warum dürfen Fruchtaufstriche bald «Marmelade» heißen?
Eine Änderung der Konfitüren-Verordnung, die eine EU-Richtlinie umsetzt, erlaubt ab Mitte Juni 2026 die Bezeichnung «Marmelade» für Fruchtaufstriche aus nicht-Zitrusfrüchten. Bisher war dieser Begriff nur Konfitüren aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Die Anpassung soll für mehr Klarheit und Verbraucherfreundlichkeit sorgen.
Was ändert sich für Verbraucher durch die neue Regelung?
Verbraucher können ihre Lieblingsprodukte wie Erdbeermarmelade oder Himbeermarmelade zukünftig einfacher als «Marmelade» bezeichnen, ohne auf die korrekte, aber weniger gebräuchliche Bezeichnung «Konfitüre» achten zu müssen. Dies erleichtert die Orientierung beim Einkauf und stärkt das Vertrauen in die Produkte. (Lesen Sie auch: Ried – SCR Altach: gegen: Gipfeltreffen)
Gibt es Ausnahmen bei der neuen Bezeichnung «Marmelade»?
Ja, eine kleine Ausnahme gibt es bei Produkten aus Zitrusfrüchten. Diese werden zukünftig als «Zitrusmarmelade» bezeichnet, um sie von den anderen Fruchtaufstrichen zu unterscheiden. Ansonsten gilt die neue Regelung für alle Fruchtaufstriche aus nicht-Zitrusfrüchten wie Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen.
Hat die Änderung der Bezeichnung Auswirkungen auf die Qualität von Fruchtaufstrichen?
Nein, die Änderung der Bezeichnung hat keinen Einfluss auf die Qualität der Produkte. Sowohl «Marmelade» als auch «Konfitüre» müssen weiterhin bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, beispielsweise in Bezug auf den Fruchtgehalt und die verwendeten Zutaten. Die Verbraucher können sich also auf die gewohnte Qualität verlassen.
Wo finde ich weitere Informationen zu Lebensmitteln und Ernährung?
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) bietet umfassende Informationen zu Lebensmitteln, Ernährung und gesundheitlichen Aspekten. Auf der Webseite des BZfE finden Sie zahlreiche Artikel, Broschüren und Ratgeber zu verschiedenen Themen, die Ihnen bei einer bewussten Ernährung helfen können.
