Die Berner Kantonspolizei hat am 30. März 2026 im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung unverpixelte Bilder von 31 Personen veröffentlicht, die dringend verdächtigt werden, an Straftaten im Zusammenhang mit einer unbewilligten Pro-Palästina-Demonstration im Oktober 2025 beteiligt gewesen zu sein. Die Veröffentlichung der Bilder erfolgte, nachdem andere Ermittlungsmaßnahmen nicht zur Identifizierung der Verdächtigen geführt hatten.

Hintergrund zur Öffentlichkeitsfahndung in der Schweiz
Die Öffentlichkeitsfahndung ist in der Schweiz ein Instrument der Strafverfolgung, das unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Sie dient dazu, unbekannte Täter oder Zeugen von Straftaten zu identifizieren, indem die Bevölkerung um Mithilfe gebeten wird. Die rechtlichen Grundlagen für eine Öffentlichkeitsfahndung sind in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Eine solche Fahndung darf nur angeordnet werden, wenn andere Ermittlungsmassnahmen ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen und die Straftat von erheblicher Bedeutung ist.
Die Entscheidung zur Durchführung einer Öffentlichkeitsfahndung liegt bei der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Fahndung verhältnismässig ist. Dabei sind insbesondere die Interessen der betroffenen Personen, wie beispielsweise ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre, zu berücksichtigen. Die Kantonspolizei Bern informiert auf ihrer Webseite über ihre Aufgaben und Tätigkeiten. (Lesen Sie auch: Skoda Peaq: Das neue Elektro-SUV mit 600…)
Aktuelle Entwicklung: Unverpixelte Bilder nach Demo-Ausschreitungen in Bern
Die aktuelle Öffentlichkeitsfahndung der Berner Kantonspolizei bezieht sich auf eine unbewilligte Pro-Palästina-Demonstration, die im Oktober 2025 in Bern stattfand. Im Rahmen dieser Demonstration kam es zu Ausschreitungen und Straftaten, die nun Gegenstand der Ermittlungen sind. Trotz intensiver Ermittlungen konnten die Identitäten von 31 Tatverdächtigen bisher nicht geklärt werden. Daher hat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Veröffentlichung von unverpixelten Bildern der Verdächtigen angeordnet, wie die SRF berichtet.
Die Polizei erhofft sich durch die Veröffentlichung der Bilder Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifizierung der Verdächtigen führen. Personen, die Hinweise zur Identität der Gesuchten geben können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Bern zu melden. Bisher konnte im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung eine Person identifiziert werden, wie die Kantonspolizei Bern in einer Medienmitteilung bekannt gab.
Die Veröffentlichung der Bilder ist ein einschneidender Schritt, der in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Einerseits wird argumentiert, dass die Öffentlichkeitsfahndung ein legitimes Mittel ist, um Straftaten aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Andererseits wird befürchtet, dass die Veröffentlichung von Bildern zu einer Vorverurteilung der Verdächtigen führen und ihre Persönlichkeitsrechte verletzen könnte. (Lesen Sie auch: Christine Urspruch bei "Wer weiß denn sowas?")
Reaktionen und Einordnung
Die Veröffentlichung der unverpixelten Bilder hat in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Einige begrüßen die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Aufklärung der Straftaten, während andere Bedenken hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes der Verdächtigen äußern. Es wird auch diskutiert, ob die Veröffentlichung der Bilder verhältnismäßig ist, da sie einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt.
Die rechtliche Zulässigkeit der Öffentlichkeitsfahndung ist in der Schweiz umstritten. Kritiker bemängeln, dass die Voraussetzungen für eine solche Fahndung oft zu weit gefasst sind und dass die Interessen der betroffenen Personen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Befürworter argumentieren hingegen, dass die Öffentlichkeitsfahndung ein wirksames Instrument zur Strafverfolgung ist, das in bestimmten Fällen unerlässlich sein kann.
Öffentlichkeitsfahndung: Was bedeutet das für die Zukunft?
Die aktuelle Öffentlichkeitsfahndung in Bern wirft grundsätzliche Fragen nach dem Verhältnis zwischen Strafverfolgung und Persönlichkeitsschutz auf. Es ist zu erwarten, dass die Diskussion über die Zulässigkeit und die Grenzen der Öffentlichkeitsfahndung in Zukunft weitergehen wird. Dabei wird es insbesondere darum gehen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Strafverfolgungsbehörden und den Rechten der betroffenen Personen zu finden. (Lesen Sie auch: Christine Urspruch bei "Wer weiß denn sowas?":…)

Es ist auch denkbar, dass die technischen Möglichkeiten der Strafverfolgung in Zukunft weiterentwickelt werden. So könnten beispielsweise Gesichtserkennungssysteme oder andere biometrische Verfahren eingesetzt werden, um die Identifizierung von Tatverdächtigen zu erleichtern. Allerdings sind solche Technologien mit erheblichen Risiken verbunden, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Überwachung der Bevölkerung.
FAQ zur Öffentlichkeitsfahndung
Häufig gestellte Fragen zu öffentlichkeitsfahndung
Was versteht man unter einer Öffentlichkeitsfahndung?
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, bei der die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten gebeten wird. Dies geschieht in der Regel durch die Veröffentlichung von Bildern oder anderen Informationen über unbekannte Täter oder Zeugen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Öffentlichkeitsfahndung zulässig?
Eine Öffentlichkeitsfahndung ist nur zulässig, wenn andere Ermittlungsmassnahmen ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen und die Straftat von erheblicher Bedeutung ist. Zudem muss die Fahndung verhältnismässig sein und die Interessen der betroffenen Personen berücksichtigen. (Lesen Sie auch: Neues Tankgesetz in Österreich: Mehr Wettbewerb gegen…)
Wer entscheidet über die Durchführung einer Öffentlichkeitsfahndung?
Die Entscheidung über die Durchführung einer Öffentlichkeitsfahndung liegt bei der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Fahndung verhältnismässig ist.
Welche Rechte haben Personen, die von einer Öffentlichkeitsfahndung betroffen sind?
Personen, die von einer Öffentlichkeitsfahndung betroffen sind, haben das Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeitssphäre. Ihre Bilder oder andere Informationen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen veröffentlicht werden. Zudem haben sie das Recht, sich gegen eine unrechtmäßige Fahndung zur Wehr zu setzen.
Wie lange dauert eine Öffentlichkeitsfahndung?
Die Dauer einer Öffentlichkeitsfahndung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Sie endet, sobald die gesuchten Personen identifiziert wurden oder die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die veröffentlichten Bilder oder Informationen werden dann in der Regel wieder entfernt.
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Definition | Aufruf an die Bevölkerung zur Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten |
| Voraussetzungen | Ausschöpfung anderer Ermittlungsmassnahmen, erhebliche Straftat, Verhältnismässigkeit |
| Entscheidung | Staatsanwaltschaft oder Untersuchungsrichter |
| Rechte Betroffener | Schutz der Persönlichkeitssphäre, Recht auf Gegenwehr |
| Dauer | Zeitlich begrenzt, bis zur Identifizierung der Gesuchten oder Abschluss der Ermittlungen |
Das Bundesamt für Polizei fedpol ist die zentrale Polizeibehörde der Schweiz.
