Die Grundsicherung ist auch am 05.03.2026 eine zentrale Sozialleistung in Deutschland, die das Existenzminimum für Menschen sichert, die dies nicht aus eigener Kraft können. Sie richtet sich insbesondere an Personen im Rentenalter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Angesichts politischer Debatten und geplanter Änderungen ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zu kennen.
Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), die den grundlegenden Lebensbedarf decken soll. Sie springt ein, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und richtet sich an Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Entscheidend sind dabei zwei Hauptgruppen:
- Personen im Rentenalter: Anspruchsberechtigt sind Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Für ab 1964 Geborene liegt diese bei 67 Jahren.
- Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann ebenfalls Grundsicherung beantragen.
Zudem muss der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegen. Ein vorheriger Bezug von Rente ist keine Voraussetzung. Die Deutsche Rentenversicherung rät, den Anspruch prüfen zu lassen, wenn das monatliche Gesamteinkommen als alleinstehende Person unter 1.062 Euro liegt.
Wie hoch ist die Grundsicherung 2026?
Die Höhe der Grundsicherung ist individuell und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Eine pauschale Summe gibt es nicht. Für das Jahr 2026 wurden die Regelsätze nicht erhöht und bleiben auf dem Niveau der Vorjahre.
Die wesentlichen Bestandteile sind:
- Regelbedarf: Dieser deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse ab.
- Kosten für Unterkunft und Heizung: Die angemessenen, tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung werden übernommen.
- Mehrbedarfe: In bestimmten Lebenssituationen kann ein zusätzlicher Bedarf anerkannt werden, beispielsweise bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G oder bei kostenaufwändiger Ernährung.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Auch diese werden übernommen.
Aktuelle Regelsätze 2026
Die Regelsätze für die Grundsicherung (und das Bürgergeld) bleiben 2026 unverändert. Die Bundesregierung hat dies in der «Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen» festgelegt.
| Regelbedarfsstufe (RBS) | Personengruppe | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| RBS 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| RBS 2 | Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 506 € |
| RBS 3 | Volljährige in Einrichtungen | 451 € |
| RBS 4 | Jugendliche von 14-17 Jahre | 471 € |
| RBS 5 | Kinder von 6-13 Jahre | 390 € |
| RBS 6 | Kinder von 0-5 Jahre | 357 € |
Quelle: Bundesregierung, Stand: 01.01.2026
Der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld
Obwohl die Regelsätze identisch sind, richten sich Grundsicherung und Bürgergeld an unterschiedliche Personengruppen. Der Hauptunterschied liegt in der Erwerbsfähigkeit der Leistungsbeziehenden.
- Grundsicherung (SGB XII): Richtet sich an Personen, die entweder die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt.
- Bürgergeld (SGB II): Ist die Grundsicherung für erwerbsfähige, aber hilfebedürftige Arbeitssuchende. Zuständig sind die Jobcenter. Das Bürgergeld hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst.
Die Trennung ist entscheidend, da für Bezieher von Bürgergeld andere Pflichten zur Mitwirkung gelten, insbesondere die Pflicht zur Arbeitssuche. Eine geplante Reform könnte die Regelungen weiter verändern, mehr dazu im Abschnitt zur politischen Debatte. Die Diskussion um die Bürgergeld Abschaffung und Umwandlung in eine neue Grundsicherung ist derzeit ein zentrales Thema.
Antrag auf Grundsicherung: So geht’s
Die Grundsicherung muss beantragt werden; sie wird nicht automatisch gezahlt. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Leistung in der Regel erst ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt wird.
Zuständige Stellen:
- Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Sozialamt der Stadt oder des Landkreises zuständig.
- In manchen Fällen kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, die ihn dann an das zuständige Sozialamt weiterleitet.
Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, darunter Personalausweis, Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Rentenbescheide sowie Nachweise über Einkommen und Vermögen. Die Bewilligung erfolgt meist für einen Zeitraum von zwölf Monaten, danach ist ein Folgeantrag notwendig.
Einkommen und Vermögen: Was wird angerechnet?
Vorhandenes Einkommen und Vermögen müssen bis auf bestimmte Freibeträge (Schonvermögen) für den Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Schonvermögen bei der Grundsicherung
Bei der Grundsicherung nach dem SGB XII gilt ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende. Für Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhöht sich dieser Betrag auf insgesamt 20.000 Euro. Zum Vermögen zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere und Haus- und Grundvermögen. Ein angemessenes Auto wird in der Regel nicht angerechnet.
Anrechnung von Einkommen
Zum Einkommen zählen Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen und Zinserträge. Es gibt jedoch Freibeträge. Beispielsweise bleiben bei einer zusätzlichen Altersvorsorge wie der Riester-Rente 100 Euro anrechnungsfrei, darüber hinausgehende Beträge zu 30 Prozent. Eine wichtige Regelung betrifft den Unterhalt durch Kinder oder Eltern: Diese werden nur herangezogen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen über 100.000 Euro liegt.
Politische Debatte: Umbau des Bürgergelds zur Neuen Grundsicherung
Am heutigen 5. März 2026 entscheidet der Bundestag über eine weitreichende Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett bereits im Dezember 2025 beschlossen und soll schrittweise ab Juli 2026 in Kraft treten. Die Reformpläne sind ein zentrales Thema in der politischen Landschaft, ähnlich wie Diskussionen bei Markus Lanz Heute.
Die Kernpunkte der geplanten Reform sind:
- Neuer Name: Das Bürgergeld soll künftig «Grundsicherungsgeld» heißen.
- Stärkere Mitwirkungspflichten: Der Grundsatz des «Forderns» soll gestärkt werden. Leistungsberechtigte sollen zur Aufnahme zumutbarer Arbeit verpflichtet werden, andernfalls drohen schnellere und spürbarere Konsequenzen.
- Wegfall der Karenzzeit: Die bisherige Karenzzeit von einem Jahr, in der Vermögen bis 40.000 Euro geschützt war, soll entfallen. Stattdessen ist ein altersgestaffeltes Schonvermögen geplant.
- Vorrang für Vermittlung: Die Vermittlung in Arbeit soll Vorrang vor Weiterbildungsmaßnahmen haben.
Sozialverbände wie der VdK kritisieren die Pläne scharf und bezeichnen sie als «Rolle rückwärts», die den Druck auf Menschen in Notsituationen erhöhe. Die Debatte zeigt, wie umstritten die Neuausrichtung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland ist. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Grundsicherung
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie richtet sich an Personen im Rentenalter oder bei dauerhafter, voller Erwerbsminderung und ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
Wie hoch ist die Grundsicherung für Rentner 2026?
Es gibt keinen pauschalen Betrag. Die Höhe der Grundsicherung für Rentner setzt sich individuell zusammen aus dem Regelbedarf (für Alleinstehende 563 Euro im Jahr 2026), den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuellen Mehrbedarfen. Davon wird die anrechenbare Rente abgezogen.
Wie viel Vermögen darf man bei der Grundsicherung haben?
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) darf eine alleinstehende Person ein Schonvermögen von bis zu 10.000 Euro besitzen. Für Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, beträgt der Freibetrag insgesamt 20.000 Euro.
Wo beantrage ich die Grundsicherung?
Der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird beim zuständigen Sozialamt der Stadt oder des Landkreises gestellt. Alternativ kann der Antrag auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
Werden Kinder für die Grundsicherung der Eltern herangezogen?
Nein, in der Regel nicht. Kinder werden nur dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. Liegt das Einkommen darunter, müssen sie nicht für die Grundsicherung ihrer Eltern aufkommen.
Fazit
Die Grundsicherung bleibt auch 2026 ein entscheidendes Sicherheitsnetz für ältere und erwerbsgeminderte Menschen in Deutschland. Die Regelsätze sind stabil geblieben, jedoch steht das System der sozialen Sicherung insgesamt vor einem großen Umbau. Die geplante Reform des Bürgergelds hin zu einer neuen Grundsicherung mit strengeren Mitwirkungspflichten und veränderten Vermögensanrechnungen wird die Landschaft der Sozialleistungen nachhaltig prägen. Für anspruchsberechtigte Personen ist es daher unerlässlich, sich genau über die aktuellen Voraussetzungen, die Höhe der Leistungen und das Antragsverfahren zu informieren, um die zustehende Unterstützung zu erhalten. Die offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung bieten hier eine verlässliche Quelle.
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