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Startseite » Blog » Grundsicherung 2026: Höhe, Anspruch & die wichtigsten Änderungen
Allgemein

Grundsicherung 2026: Höhe, Anspruch & die wichtigsten Änderungen

admin
Last updated: 5. März 2026 9:49
By admin
12 Min Read
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Grundsicherung
Grundsicherung – Grundsicherung 2026: Höhe, Anspruch & Antrag – Ihr Ratgeber
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Die Grundsicherung ist in Deutschland, Stand 05.03.2026, eine zentrale staatliche Sozialleistung, die das Existenzminimum für Menschen sichert, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die Grundsicherung für Arbeitsuchende (bisher Bürgergeld, künftig Grundsicherungsgeld) nach dem SGB II und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung des Staates, die Menschen mit sehr geringem Einkommen oder Vermögen finanziell unterstützt. Ziel ist es, die grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Miete, Heizung, Nahrung und Kleidung zu decken. Anspruchsberechtigt sind Personen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Systeme: Die Grundsicherung unterteilt sich in die Leistung für Arbeitsuchende (SGB II) und die für Menschen im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII).
  • Regelsätze 2026 unverändert: Die Regelsätze bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025. Ein alleinstehender Erwachsener erhält weiterhin 563 Euro pro Monat.
  • Bürgergeld-Reform: Das bisherige Bürgergeld wird voraussichtlich ab Mitte 2026 durch eine neue Grundsicherung (auch Grundsicherungsgeld genannt) ersetzt, was strengere Regeln mit sich bringt.
  • Antragstellung: Der Antrag auf Grundsicherung muss je nach Zuständigkeit beim Jobcenter (für Arbeitsuchende) oder beim Sozialamt (im Alter/bei Erwerbsminderung) gestellt werden.
  • Schonvermögen: Die Regelungen zum Schonvermögen ändern sich. Die großzügige Karenzzeit beim Bürgergeld entfällt. Für die Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung liegt der Freibetrag bei 10.000 Euro pro Person.
  • Kosten der Unterkunft: Angemessene Kosten für Miete und Heizung werden zusätzlich zum Regelsatz übernommen.
  • Keine pauschale Summe: Die Höhe der individuellen Grundsicherung hängt vom Regelbedarf, den Wohnkosten und eventuellen Mehrbedarfen ab.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist die Grundsicherung und wer hat Anspruch?
  2. Höhe der Grundsicherung 2026: Die aktuellen Regelsätze
  3. Die Reform 2026: Was ändert sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  4. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  5. Antrag und Bewilligung: Wie erhält man Grundsicherung?
  6. Vermögen und Einkommen: Was wird angerechnet?
  7. Fazit zur Grundsicherung

Was ist die Grundsicherung und wer hat Anspruch?

Die Grundsicherung ist ein Netz der sozialen Sicherheit in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass jeder Mensch seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann. Man unterscheidet grundsätzlich zwei verschiedene Systeme, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Diese Leistung, bisher als Bürgergeld bekannt, richtet sich an erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Die Voraussetzungen umfassen unter anderem:

  • Mindestalter von 15 Jahren und noch nicht im Rentenalter.
  • Erwerbsfähigkeit, also die Fähigkeit, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit, d.h. das eigene Einkommen und Vermögen reichen nicht aus.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Die Jobcenter sind hier die zuständigen Ansprechpartner für die Antragstellung und Betreuung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Dieser Zweig der Grundsicherung unterstützt Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können. Anspruchsberechtigt sind Personen, die:

  • Die Regelaltersgrenze erreicht haben.
  • Mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  • Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen decken können.

Zuständig für diese Form der Grundsicherung ist das Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Auch wenn eine niedrige Rente gezahlt wird, kann ein Anspruch auf aufstockende Grundsicherung bestehen. Ein interner Artikel, der sich mit dem Thema Bürgergeld Abschaffung: Regierung plant Drastische Änderungen befasst, bietet hierzu weiterführende Informationen.

Höhe der Grundsicherung 2026: Die aktuellen Regelsätze

Die Höhe der Grundsicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Basis bildet der sogenannte Regelbedarf. Dieser Pauschalbetrag soll die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsstrom und persönliche Bedürfnisse decken. Für das Jahr 2026 wurden die Regelsätze nicht erhöht und bleiben auf dem Niveau von 2025. Dies liegt an einer gesetzlichen Besitzschutzregelung, die eine Absenkung der Sätze verhindert, obwohl die rein rechnerische Anpassung einen niedrigeren Wert ergeben hätte.

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen. Was als «angemessen» gilt, hängt von den lokalen Mietpreisen ab. In bestimmten Lebenssituationen können außerdem Mehrbedarfe gewährt werden, beispielsweise für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

Tabelle: Regelbedarfsstufen der Grundsicherung 2026

Regelbedarfsstufe (RBS) Personenkreis Betrag (monatlich)
RBS 1 Alleinstehende / Alleinerziehende 563 €
RBS 2 Paare je Partner 506 €
RBS 3 Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 451 €
RBS 4 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 €
RBS 5 Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 €
RBS 6 Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 €

Quelle: Bundesregierung, Stand Januar 2026

Die Reform 2026: Was ändert sich bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Die politische Debatte um die soziale Absicherung ist intensiv. Voraussichtlich ab Mitte 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt, die teils auch als «Grundsicherungsgeld» bezeichnet wird. Diese Reform, die am 5. März 2026 abschließend im Bundestag beraten wird, zielt auf eine Neuausrichtung des Verhältnisses von Fördern und Fordern ab.

Die wesentlichen geplanten Änderungen umfassen:

  • Stärkerer Vermittlungsvorrang: Die schnelle Vermittlung in Arbeit soll Vorrang vor Weiterbildungsmaßnahmen haben.
  • Wegfall der Karenzzeit: Die bisherige einjährige Karenzzeit, in der Vermögen bis 40.000 Euro und die tatsächlichen Wohnkosten geschützt waren, soll entfallen oder stark verkürzt werden.
  • Strengere Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen, wie dem Versäumen von Terminen oder der Ablehnung zumutbarer Arbeit, sollen Leistungen schneller und deutlicher gekürzt werden können.
  • Angepasste Vermögensgrenzen: Das Schonvermögen soll neu und möglicherweise altersabhängig gestaffelt werden.

Kritiker, darunter Sozialverbände, befürchten, dass diese Änderungen den Druck auf Leistungsbeziehende erhöhen und Existenzängste verschärfen, ohne Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen. Die Debatte über die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme wird auch durch aktuelle Talkshows wie bei Sandra Maischberger: Talk, Karriere & Fakten zur Moderatorin in die Öffentlichkeit getragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine eigenständige Leistung und von der Reform des Bürgergelds nicht direkt betroffen. Sie richtet sich an einen Personenkreis, der dem Arbeitsmarkt nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Der Anspruch besteht, wenn die eigene Rente und das Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.

Ein wichtiger Aspekt hierbei ist der Umgang mit dem Einkommen und Vermögen von Angehörigen. Grundsätzlich wird das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern berücksichtigt. Bei Kindern oder Eltern von Leistungsbeziehern greift jedoch ein Unterhaltsrückgriff erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro. Dies ist eine wichtige Entlastung für Familien. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).

Antrag und Bewilligung: Wie erhält man Grundsicherung?

Leistungen der Grundsicherung werden nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Der erste Schritt ist, die zuständige Behörde zu kontaktieren.

  • Für Arbeitsuchende (SGB II): Das örtliche Jobcenter ist der richtige Ansprechpartner.
  • Für Ältere und Erwerbsgeminderte (SGB XII): Der Antrag ist beim Sozialamt der Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen.

Für den Antrag sind umfangreiche Unterlagen und Nachweise erforderlich. Dazu gehören in der Regel Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid) und Vermögensnachweise. Die Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt, danach ist ein Folgeantrag notwendig.

Vermögen und Einkommen: Was wird angerechnet?

Bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, muss grundsätzlich das eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht werden. Es gibt jedoch Freibeträge, das sogenannte Schonvermögen.

  • Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII): Der Vermögensfreibetrag liegt bei 10.000 Euro für eine alleinstehende Person. Für Ehe- oder Lebenspartner gilt derselbe Betrag, sodass Paare bis zu 20.000 Euro behalten dürfen. Ein angemessenes selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung sind ebenfalls geschützt.
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): Mit der Reform 2026 entfällt die bisherige Karenzzeit mit einem Schonvermögen von 40.000 Euro. Künftig gelten voraussichtlich niedrigere, gestaffelte Freibeträge.

Beim Einkommen werden beispielsweise Renten, Erwerbseinkommen oder Mieteinnahmen angerechnet. Es gibt jedoch auch hier Freibeträge. Bei der Grundsicherung im Alter kann beispielsweise ein Teil der Rente aus zusätzlicher Altersvorsorge anrechnungsfrei bleiben. Detaillierte Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite.

Fazit zur Grundsicherung

Die Grundsicherung bleibt auch 2026 eine tragende Säule des deutschen Sozialstaats. Sie sichert das Existenzminimum für Millionen von Menschen. Während die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weitgehend stabil bleiben, steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende vor einer signifikanten Reform. Die Umwandlung des Bürgergelds in eine neue Grundsicherung bringt strengere Regeln und Mitwirkungspflichten mit sich. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auf die Betroffenen und die Arbeitsmarktintegration auswirken werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Grundsicherung

Wie hoch ist die Grundsicherung für eine alleinstehende Person im Jahr 2026?

Im Jahr 2026 beträgt der Regelbedarf für eine alleinstehende Person in der Grundsicherung 563 Euro pro Monat. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?

Grundsicherung ist der Oberbegriff. Man unterscheidet die Grundsicherung für Arbeitsuchende (bisher Bürgergeld, künftig Grundsicherungsgeld) nach SGB II und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Das Bürgergeld ist also die Form der Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen.

Wo beantrage ich Grundsicherung im Alter?

Den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen Sie beim zuständigen Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wie viel Vermögen darf ich bei der Grundsicherung im Alter haben?

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) beträgt das Schonvermögen 10.000 Euro für eine alleinstehende Person und 20.000 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner.

Werden die Regelsätze der Grundsicherung 2026 erhöht?

Nein, die Regelsätze der Grundsicherung werden 2026 nicht erhöht. Sie bleiben auf dem gleichen Stand wie 2025. Eine gesetzliche Regelung verhindert eine Absenkung, die rein rechnerisch notwendig gewesen wäre.

Autor: Hans Meiser, Online-Redakteur & SEO-Experte

Über den Autor: Hans Meiser ist ein erfahrener Online-Redakteur und SEO-Experte mit einer Leidenschaft für gründlich recherchierte und faktenbasierte Inhalte. Mit jahrelanger Erfahrung im digitalen Journalismus legt er größten Wert auf die Verifizierung von Quellen und die Einhaltung höchster E-E-A-T-Standards, um den Lesern verlässliche und nützliche Informationen zu bieten.

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