Das e zigaretten urteil des Oberlandesgerichts Bamberg untersagt einem Discounter bestimmte Werbeaussagen für E-Zigaretten im Online-Handel. Konkret geht es um Formulierungen, die die Produkte verharmlosen oder eine besondere Attraktivität für Einsteiger suggerieren. Der Verband Pro Rauchfrei hatte gegen die Werbung geklagt und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Eindämmung von Suchtmittelwerbung im Internet.

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Verbraucher-Warnung
- Verbotene Werbeaussagen: Betrifft E-Zigaretten-Werbung des Discounters Netto auf netto-online.de
- Gerichtsurteil: Oberlandesgericht Bamberg, Aktenzeichen 3 UKl 30/23 e
- Gefahr: Verharmlosung der gesundheitlichen Risiken des Dampfens, insbesondere für Jugendliche und Nichtraucher
- Was tun: Achten Sie auf irreführende Werbung und informieren Sie sich umfassend über die Risiken von E-Zigaretten
Was bedeutet das E-Zigaretten Urteil für Verbraucher?
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 3 UKl 30/23 e) betrifft in erster Linie die Werbepraktiken des Discounters Netto auf seiner Online-Plattform netto-online.de. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass bestimmte Werbeaussagen, die E-Zigaretten als harmlos oder besonders attraktiv darstellen, nun gerichtlich untersagt sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle E-Zigaretten-Werbung unzulässig ist. Vielmehr sollen irreführende Formulierungen vermieden werden, die insbesondere Jugendliche und Nichtraucher ansprechen.
Welche konkreten Werbeaussagen sind verboten?
Das Gericht untersagte unter anderem folgende Formulierungen, die auf der Seite netto-online.de verwendet wurden, wie Stern berichtet:
- Aufforderung, mit dem Produkt «eine neue Welt mit köstlichen und unglaublichen Geschmacksrichtungen» zu entdecken.
- Anpreisung einer vielfältigen Auswahl an Aromen.
- Werbung für «eine beeindruckende Geschmackswiedergabe und ein konstantes Dampferlebnis für nachhaltigen Genuss».
- Aussagen wie «für alle Zielgruppen geeignet, von Dampfeinsteigern bis zu erfahrenen Dampfern».
Das Gericht argumentierte, dass allein die Anpreisung mit dem Wort «geeignet» die Gefahren des Dampfens verharmlose. (Lesen Sie auch: Wetterballon Schmuggel: Polen stoppt Zigaretten Schmugglerbande)
Achten Sie besonders auf Werbeaussagen, die E-Zigaretten als gesundheitlich unbedenklich oder als attraktive Alternative zur herkömmlichen Zigarette darstellen. Solche Aussagen sind oft irreführend und können zu einer falschen Risikoeinschätzung führen.
Warum hat Pro Rauchfrei gegen die Werbung geklagt?
Der Verband Pro Rauchfrei hatte gegen die Werbung im Online-Shop von Netto geklagt, nachdem der Konzern keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Pro Rauchfrei sieht ein generelles Problem in der Werbung für Zigaretten und Vapes im Internet. «Werbung für Zigaretten und Vapes im Internet ist immer noch ein Massenphänomen, welches schwer einzudämmen ist», sagt Pro-Rauchfrei-Vorstand Stephan Weinberger. Er fordert, dass besonders große Konzerne eine Vorbildfunktion im Vertrieb von Suchtmitteln einnehmen sollten.
Welche gesundheitlichen Risiken birgt das Dampfen?
Obwohl E-Zigaretten oft als weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten beworben werden, birgt das Dampfen dennoch erhebliche gesundheitliche Risiken. Die Inhaltsstoffe der Liquids, insbesondere Nikotin, können abhängig machen und negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System haben. Zudem können Aromastoffe und andere Chemikalien in den Liquids die Atemwege reizen und langfristige Schäden verursachen. Studien deuten auch auf ein erhöhtes Risiko für Lungenerkrankungen hin. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfassende Informationen zu den Risiken des Rauchens und Dampfens. Die BZgA stellt Informationsmaterialien und Beratung zur Verfügung.
| Fakt | Details |
|---|---|
| Aktenzeichen | 3 UKl 30/23 e (OLG Bamberg) |
| Beklagter | Discounter Netto (netto-online.de) |
| Kläger | Verband Pro Rauchfrei |
| Kern der Auseinandersetzung | Irreführende Werbeaussagen für E-Zigaretten |
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, von herkömmlichen Zigaretten auf E-Zigaretten umzusteigen, sollten Sie sich umfassend über die Risiken informieren und professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Es gibt auch andere, wissenschaftlich fundierte Methoden zur Rauchentwöhnung. (Lesen Sie auch: Wladyslaw Heraskewytsch Helm: KI Erweckt Tote Sportler…)
Wie häufig sind solche Urteile im Bereich der Suchtmittelwerbung?
Gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Suchtmittelwerbung sind nicht ungewöhnlich. Verbände wie Pro Rauchfrei setzen sich regelmäßig für die Einhaltung von Werbebeschränkungen ein und klagen gegen Unternehmen, die gegen diese verstoßen. Solche Urteile tragen dazu bei, die Werbepraktiken der Branche zu regulieren und Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, die Werbung für Suchtmittel im Internet effektiv einzudämmen, da die Branche ständig neue Wege findet, um ihre Produkte zu bewerben. Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Unterstützung bei Fragen zu irreführender Werbung.
Was genau besagt das E-Zigaretten Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg?
Das Urteil untersagt einem Discounter, E-Zigaretten online mit bestimmten Formulierungen zu bewerben, die die Produkte verharmlosen oder eine besondere Attraktivität für Einsteiger suggerieren. Es geht um den Schutz von Verbrauchern vor irreführender Werbung. (Lesen Sie auch: Bad Saulgau Kindergarten Unfall: Heizung Verletzte Kind)
Welche Rolle spielte der Verband Pro Rauchfrei in diesem E-Zigaretten Urteil?
Pro Rauchfrei hatte gegen die Werbung des Discounters geklagt, da dieser keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Der Verband sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt zur Eindämmung von Suchtmittelwerbung im Internet.
Betrifft das E-Zigaretten Urteil nur den Discounter Netto oder auch andere Anbieter?
Das Urteil betrifft zunächst nur den Discounter Netto und seine Werbepraktiken auf netto-online.de. Es kann jedoch Signalwirkung für andere Anbieter haben, ihre Werbung ebenfalls zu überprüfen.
Welche gesundheitlichen Folgen können durch den Konsum von E-Zigaretten entstehen?
E-Zigaretten können abhängig machen und negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System haben. Aromastoffe und andere Chemikalien in den Liquids können die Atemwege reizen und langfristige Schäden verursachen. Es besteht auch ein erhöhtes Risiko für Lungenerkrankungen.
Wo können sich Verbraucher über die Risiken von E-Zigaretten informieren?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfassende Informationen zu den Risiken des Rauchens und Dampfens. Auch die Verbraucherzentrale kann bei Fragen zu irreführender Werbung weiterhelfen. (Lesen Sie auch: Flughafen Störung: Was War die Ursache in…)
Das E-Zigaretten Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen und die Gefahren des Dampfens zu verdeutlichen. Es zeigt, dass Werbung für Suchtmittel nicht unreguliert bleiben darf und dass Unternehmen eine Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kunden tragen. Verbraucher sollten sich stets umfassend informieren und kritisch mit Werbeaussagen umgehen.




