Winterwetter: Berlin: Gericht stoppt privaten Einsatz von Streusalz
Eisglatte Gehwege verwandelten die Straßen Berlins in gefährliche Rutschbahnen, und die Debatte um die effektivste Methode zur Gefahrenabwehr kochte hoch. Während die einen auf die bewährte Wirkung von Streusalz setzten, sahen andere darin eine unnötige Belastung für die Umwelt. Ein juristischer Streit, der die Gemüter erhitzte, fand nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein vorläufiges Ende: Der private Einsatz von Streusalz ist in der Hauptstadt wieder untersagt.

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Das Wichtigste in Kürze
- Verwaltungsgericht Berlin kippt Allgemeinverfügung zur Streusalz-Nutzung.
- Der private Einsatz von Streusalz zur Glättebekämpfung ist somit wieder verboten.
- Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf weiterhin Streusalz einsetzen.
- Naturschutzbund Nabu sieht in der Entscheidung einen wichtigen Erfolg für den Umweltschutz.
Streusalz Berlin: Ein Verbot mit Folgen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin folgt auf eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung, die den privaten Einsatz von Streusalz in Ausnahmefällen erlaubt hatte. Diese Verfügung war als Reaktion auf massive Kritik an den winterlichen Straßenverhältnissen in der Stadt erlassen worden. Nach tagelangem Glättechaos sahen sich die Verantwortlichen gezwungen, von dem geltenden Streusalzverbot abzuweichen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Doch der Naturschutzbund Nabu klagte gegen diese Entscheidung und argumentierte, dass sie keine ausreichende rechtliche Grundlage habe. Das Gericht gab dem Nabu nun Recht.
Die Frage, ob Streusalz in Berlin eingesetzt werden darf, ist seit Jahren ein Streitthema. Befürworter argumentieren, dass es das effektivste Mittel ist, um Eis und Schnee zu bekämpfen und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Gegner hingegen verweisen auf die negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Streusalz kann Böden und Gewässer belasten, Bäume schädigen und die Korrosion von Fahrzeugen und Bauwerken beschleunigen. Es ist ein Dilemma, das zwischen Sicherheit und Umweltschutz abwägt.
Streusalz besteht hauptsächlich aus Natriumchlorid (Kochsalz) und kann in hohen Konzentrationen schädlich für die Umwelt sein. Alternativen wie Splitt oder Sand sind zwar umweltfreundlicher, aber oft weniger effektiv bei extremer Glätte. (Lesen Sie auch: Wintereinbruch Rechte 2026: Arbeit, Lohn & Schneeräumpflicht)
Die Rolle des Nabu im Streusalz-Streit
Der Naturschutzbund Nabu hat sich seit langem gegen den Einsatz von Streusalz in Berlin ausgesprochen. Die Organisation argumentiert, dass es ausreichend umweltfreundlichere Alternativen gibt, die bei richtiger Anwendung genauso wirksam sein können. Der Nabu kritisiert zudem, dass die Senatsumweltverwaltung mit ihrer Allgemeinverfügung geltendes Recht außer Kraft gesetzt habe. «Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen», sagte Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow.
Der Nabu setzt sich für eine umfassende Strategie zur Glättebekämpfung ein, die auf Prävention, Information und den Einsatz umweltfreundlicher Mittel setzt. Dazu gehört beispielsweise die rechtzeitige Streuung von Splitt oder Sand, die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren von Glatteis und die Förderung von Winterdiensten, die auf den Einsatz von Streusalz verzichten. Der Nabu plädiert auch für eine bessere Kontrolle der Einhaltung des Streusalzverbots durch die zuständigen Behörden.
Die Entscheidung des Gerichts und ihre Konsequenzen
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Nabu Recht und erklärte die Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung für rechtswidrig. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verfügung keine ausreichende rechtliche Grundlage habe. Damit ist der private Einsatz von Streusalz in Berlin ab sofort wieder verboten. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiterhin unverändert einsetzen. Gegen den Beschluss kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Konsequenzen für die Glättebekämpfung in Berlin. Private Hauseigentümer und Gewerbetreibende müssen nun auf alternative Mittel wie Splitt oder Sand zurückgreifen, um ihre Gehwege sicher zu machen. Die BSR hingegen kann weiterhin Streusalz einsetzen, um die Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Plätze von Eis und Schnee zu befreien. Es bleibt abzuwarten, ob die Senatsumweltverwaltung Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen wird.
Streusalz Berlin: Ein Blick auf die Alternativen
Angesichts des Streusalzverbots stellt sich die Frage nach geeigneten Alternativen. Splitt und Sand sind die am häufigsten verwendeten Mittel, um Gehwege und Straßen rutschfest zu machen. Sie sind umweltfreundlicher als Streusalz, aber auch weniger effektiv bei extremer Glätte. Zudem müssen sie nach dem Abtauen des Eises wieder entfernt werden, was zusätzlichen Aufwand verursacht. Auch die Wahl des richtigen Splitts ist entscheidend. Feiner Splitt kann bei Wind schnell verwehen und somit seine Wirkung verlieren.
Eine weitere Alternative sind abstumpfende Streumittel wie Lava-Granulat oder Blähschiefer. Diese Mittel sind ebenfalls umweltfreundlich und bieten eine gute Rutschfestigkeit. Sie sind jedoch in der Regel teurer als Splitt oder Sand. Auch der Einsatz von Sole, einer Salzlösung, kann eine Alternative zum Streusalz sein. Sole wird vorbeugend auf die Straßen aufgebracht und verhindert so die Bildung von Eis. Allerdings ist auch Sole nicht völlig unbedenklich für die Umwelt.
Bürger und Medien beklagen unzureichende Maßnahmen zur Glättebekämpfung.
Allgemeinverfügung soll bis zum 14. Februar gelten.

Argumentation: Keine ausreichende rechtliche Grundlage.
Der private Einsatz von Streusalz ist wieder verboten.
Streusalz Berlin: Die Verantwortung der Bürger
Die Glättebekämpfung ist nicht nur Aufgabe der Stadt und der BSR, sondern auch der Bürger. Hauseigentümer und Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und so die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Dabei sollten sie jedoch auf umweltfreundliche Mittel zurückgreifen und den Einsatz von Streusalz vermeiden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Auch Fußgänger und Radfahrer können einen Beitrag zur Sicherheit im Winter leisten. Sie sollten aufmerksam sein, vorsichtig gehen und fahren und gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Es ist ratsam, festes Schuhwerk mit rutschfesten Sohlen zu tragen und sich warm anzuziehen. Wer stürzt und sich verletzt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen.
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir folgende vertrauenswürdige Quellen:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist Streusalz schädlich für die Umwelt?
Streusalz kann Böden und Gewässer belasten, Bäume schädigen und die Korrosion von Fahrzeugen und Bauwerken beschleunigen. Es erhöht den Salzgehalt im Boden, was zu Problemen für Pflanzen führen kann. Auch Tiere können durch den Kontakt mit Streusalz Schaden nehmen.
Welche Alternativen gibt es zu Streusalz?
Geeignete Alternativen sind Splitt, Sand, Lava-Granulat, Blähschiefer und Sole (Salzlösung). Diese Mittel sind umweltfreundlicher, aber oft weniger effektiv bei extremer Glätte.
Wer ist für die Glättebekämpfung in Berlin verantwortlich?
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die Glättebekämpfung auf den Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Plätzen zuständig. Hauseigentümer und Gewerbetreibende sind für die Sicherheit ihrer Gehwege verantwortlich.
Darf ich als Privatperson Streusalz verwenden?
Nein, der private Einsatz von Streusalz ist in Berlin grundsätzlich verboten. Ausnahmen können in extremen Notfällen durch eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung genehmigt werden, wie es im Winter 2024 der Fall war, aber diese Genehmigung wurde nun gerichtlich aufgehoben.
Was passiert, wenn ich gegen das Streusalzverbot verstoße?
Verstöße gegen das Streusalzverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
Fazit
Der juristische Streit um den Einsatz von Streusalz in Berlin zeigt, wie komplex das Thema Glättebekämpfung ist. Es gilt, zwischen Sicherheit und Umweltschutz abzuwägen und die bestmögliche Lösung für die Bürger und die Umwelt zu finden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines umweltfreundlicheren Winterdienstes. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt und die Bürger gemeinsam eine Strategie entwickeln, die sowohl die Sicherheit gewährleistet als auch die Umwelt schont. Die Debatte um Streusalz Berlin wird sicherlich weitergehen, aber das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Umweltschutz.




