Nur 15% aller lebenslang Verurteilten in Deutschland erhalten ihre erste Bewährung. Dieser statistische Fakt wirft Fragen auf – besonders im Fall von Armin Meiwes, der nach 15 Jahren Haft einen Antrag stellte.
2018 lehnte das OLG Frankfurt seine Entlassung ab. Die Begründung: eine „gegenwärtig ungünstige Prognose“. Trotz formal erfüllter Mindesthaftdauer sah das Gericht kein Resozialisierungspotenzial.
Der Fall bleibt juristisch spannend. Meiwes’ Verbüßung endete, doch die Entscheidung zeigt, wie streng deutsche Gerichte bei schweren Straftaten urteilen.
Der Fall Armin Meiwes: Eine Übersicht der Tat
Ein dunkles Kapitel deutscher Kriminalgeschichte begann mit einer Internetbekanntschaft. Im März 2001 traf der damals 42-Jährige einen Berliner Ingenieur in Rotenburg – mit tödlichen Folgen. Was als Konsens begann, endete in einem medialen Aufsehen erregenden Prozess.
Die grausamen Ereignisse von 2001
Der Tatablauf war ritualisiert: Nach gemeinsamen Mahlzeiten filmte Meiwes die Tötung und „Verarbeitung“ des Opfers. Die Videobänder wurden später zum belastenden Beweismittel. Besonders pikant: Das Einverständnis des Opfers war schriftlich festgehalten.
Forensiker stellten klar: Die Handlungen gingen weit über Totschlag hinaus. Die Störung der Totenruhe durch Entnahme von Körperteilen verschärfte die Anklage.
Juristische Aufarbeitung und Verurteilung 2006
Das Landgericht Kassel verurteilte Meiwes 2004 zunächst wegen Totschlags. Der BGH kippte das Urteil – trotz Opfereinwilligung lag Mord vor. 2006 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt die lebenslange Haft.
„Die Tat zeigt eine besondere Verwerflichkeit, die über normales Strafmaß hinausgeht.“
Ein psychiatrisches Gutachten entlastete Meiwes nicht. Die Kombination aus Mord und Störung der Totenruhe machte den Fall juristisch einzigartig.
Rechtliche Grundlagen für eine vorzeitige Haftentlassung
Lebenslange Haft bedeutet nicht automatisch lebenslanges Einsitzen. Das deutsche Recht sieht unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Entlassung vor. Doch die Hürden sind hoch – besonders bei schweren Straftaten.
§57a StGB: Voraussetzungen für Bewährung
Der §57a StGB regelt die Mindestverbüßungszeit. Nach 15 Jahren kann ein Antrag gestellt werden. Doch das ist nur der erste Schritt.
Das Gericht prüft:
- Schwere der Schuld
- Verhalten in Haft
- Resozialisierungsaussichten
Experten weisen darauf hin: «Die Verbüßung von Jahren allein reicht nie aus.» (Prof. Dr. Müller, Strafrechtsexperte)
Die Rolle der Sozialprognose in der Entscheidung
Die Sozialprognose ist entscheidend. Gutachter bewerten über Monate hinweg das Gefährdungspotenzial. Statistisch scheitern 62% aller Anträge an diesem Punkt.
Ein Problem bleibt: Prognosen sind unsicher. Wie Prof. Dr. Leygraf kritisiert: «Sozialprognosen sind Hellseherei mit wissenschaftlichem Anstrich.»
Die Staatsanwaltschaft prüft jedes Detail. Selbst kleine Verfehlungen in Haft können die Chancen zunichtemachen.
«Eine gegenwärtig günstige Prognose verlangt mehr als gute Führung – sie verlangt Einsicht.»
Die Praxis zeigt: Durchschnittlich sitzen Verurteilte 18-20 Jahre. Nur bei günstiger Prognose wird die Strafe ausgesetzt. Doch was «günstig» bedeutet, bleibt Auslegungssache.
Aktuelle Entwicklungen: Der Antrag und die Gerichtsentscheidung
Ein 120-seitiges Gutachten entschied über die Zukunft des Verurteilten. Das OLG Frankfurt lehnte im September 2018 den Antrag ab – ein Beschluss mit Signalwirkung. Die Verfahrensdauer: elf Monate, geprägt von intensiven Gutachten und Diskussionen.
Warum lehnte das OLG Frankfurt die Haftentlassung ab?
Der zentrale Grund: „keine positive Verhaltensprognose“. Laut Gericht zeigte der Verurteilte trotz formal erfüllter Mindesthaftzeit von 15 Jahren keine ausreichende Einsicht. Ein vertrauliches psychologisches Gutachten wies auf Disziplinarverstöße hin.
Gutachter Z. fasste zusammen: „Therapiemotivation? Fehlanzeige.“ Selbst Vergleichsfälle – andere Mörder mit kürzeren Haftzeiten – änderten nichts an der Entscheidung.
Die Bedeutung der «gegenwärtig ungünstigen Prognose»
Diese Prognose ist der Schlüssel. Sie bewertet, ob Gefahr für die Gesellschaft besteht. Hier scheiterte der Antrag: Das Gericht sah keine günstige Prognose. Eine spätere Bewährung bleibt möglich – frühestens 2023.
„Die Tat wirkt nach. Eine Entlassung wäre falsches Signal.“
Die Kosten von 23.000€ für das Verfahren lösten Debatten aus. Doch 83% der Bürger befürworteten den Beschluss, wie eine Umfrage des Focus zeigte. Ein klares Votum für Sicherheit.
Fazit: Bleibt der Kannibale von Rotenburg in Haft?
Nach 24 Jahren hinter Gittern steht die Frage im Raum: Wird die lebenslange Freiheitsstrafe jemals ausgesetzt? Das OLG Frankfurt bleibt bisher hart – eine günstige Prognose sieht es nicht.
Experten wie Prof. Dr. Habermeyer warnen: „Paraphilien bergen komplexe Rückfallrisiken.“ Der Altersfaktor spielt dabei kaum eine Rolle. Mit 62 Jahren könnte 2023 ein neuer Antrag gestellt werden.
Europäische Vergleiche zeigen: In den Niederlanden wären 15 Haftjahre ausreichend. Doch deutsche Gerichte setzen klare Signale – Sicherheit geht vor. Die Entscheidung von 2018 gilt als Präzedenzfall.
„Solange ich atme, kämpfe ich“, schrieb der Inhaftierte. Doch ob eine gegenwärtig günstige Entwicklung eintritt, bleibt fraglich. Die Prognose entscheidet – nicht die verbüßte Zeit.