Ab dem 27. Mai 2025 will Meta öffentliche Posts, Kommentare und sogar Fotos seiner Nutzer ohne explizite Zustimmung für KI-Training verwenden. Betroffen sind alle Inhalte, die nicht als privat markiert sind – inklusive Profilnamen und Interaktionen mit Chatbots.
Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin einen Verstoß gegen die DSGVO. Ein Eilverfahren scheiterte jedoch vor dem OLG Köln. Juristen bezweifeln, ob Metas Argument des „berechtigten Interesses“ hier greift.
Laut WDR-Experte Jörg Schieb sind solche Daten jedoch essenziell, um KI-Systeme realistisch zu trainieren. Meta betont zudem den kulturellen Nutzen: Die KI solle „deutsche Kultur vermitteln“. Doch viele Nutzer wollen nicht, dass ihre Inhalte dafür genutzt werden.
Wie KI Meta Nutzer Daten für AI-Training einsetzt
Mit LLaMA 4 als Grundlage plant das Unternehmen, seine Technologie in Ray-Ban-Brillen und Messenger-Diensten zu integrieren. Ab Mai 2025 sollen öffentliche Inhalte wie Posts oder Fotos analysiert werden – sofern sie nicht privat gekennzeichnet sind.
Welche Daten betroffen sind
Nicht nur Texte, sondern auch Metadaten wie Profilnamen oder Interaktionen mit Chatbots fließen in die Systeme ein. Ausgenommen sind lediglich WhatsApp-Chats dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Datenkategorie | Beispiele | Ausnahmen |
---|---|---|
Texte | Kommentare, Captions | Private Nachrichten |
Bilder | Profilbilder, Uploads | Geschützte Alben |
Metadaten | Standorte, Likes | Minderjährige* |
* Nur bei korrekter Altersangabe
Rechtliche Grauzonen
Das „berechtigte Interesse“ des Unternehmens kollidiert hier mit der DSGVO. Juristen wie Prof. Müller (Uni Hamburg) kritisieren:
„Die Abwägung zwischen Innovation und Privatsphäre ist unausgewogen.“
Besonders heikel: Auch als privat markierte Profile könnten indirekt durch öffentliche Interaktionen erfasst werden. Ein Zugriff auf Namen oder Profilbilder bleibt möglich.
Warum Sie jetzt widersprechen sollten
Experten schlagen Alarm: Einmal verwendete Daten lassen sich nicht mehr zurückholen. Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass ein späterer Widerspruch nur für zukünftige Inhalte gilt. Wer bis zum 26. Mai nicht handelt, riskiert dauerhafte Speicherung.
Verbraucherzentrale NRW warnt vor irreversibler Datennutzung
Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale, kritisiert:
„Das Opt-Out-Verfahren ist bei sensiblen Daten rechtlich fragwürdig. Hier werden kommerzielle Interessen über Betroffenenrechte gestellt.“
Technisch gesehen speichernTrainingsmodelleInformationen dauerhaft – selbst nach Löschung der Originaldaten.
Frist bis 26. Mai: Danach nur noch für zukünftige Inhalte
Historisch zeigt sich: Nach EU-Kritik zog das Unternehmen 2024 Teile seiner Pläne zurück. Doch diesmal bleibt wenig Möglichkeit zum Nachverhandeln. Ein Fallbeispiel aus Berlin zeigt: Nutzer, die erst nach der Frist widersprachen, fanden ihre älteren Posts bereits in Analysetools.
Besonderes Risiko bei öffentlichen Profilen
Enthüllung: Die Speicherdauer der Daten ist unklar. Öffentliche Profile sind besonders betroffen – selbst privat markierte Inhalte können durch Interaktionen erfasst werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät zu sofortigem Handeln.
- Statistik: Über 60% der deutschen Nutzer könnten betroffen sein.
- Technischer Hintergrund: KI-Systeme lernen aus Mustern – einmal integrierte Daten bleiben Referenz.
Schritt-für-Schritt: Widerspruch auf Facebook einlegen
Wer seine Daten schützen will, muss jetzt aktiv werden – hier die Anleitung. Zwei Methoden stehen zur Wahl: Ein Direktlink oder die Navigation durch die Einstellungen. Beide Wege haben technische Tücken.
Methode 1: Direktlink zum Formular
Der schnellste Weg führt über den offiziellen Link:
Widerspruchsformular Facebook.
Das Formular ist mobil und am PC nutzbar. Wichtig: Nach dem Absenden kommt eine Bestätigungsmail.
Plattform | Direktlink | Bearbeitungsdauer |
---|---|---|
Link | 24-48 Std. | |
Link | bis zu 72 Std. |
Methode 2: Über Einstellungen navigieren
Alternativ finden Sie die Option im Menü:
- Klicken Sie auf die drei striche rechts (Hauptmenü).
- Wählen Sie „Einstellungen & Datenschutz“.
- Scrollen Sie zu „Datenschutzrichtlinie“.
Tipps bei technischen Problemen
Enthüllung: EU-Nutzer haben Vorteile. Die drei striche rechts erscheinen manchmal nicht – dann hilft:
- Browser-Cache leeren oder die app neu starten.
- Standortprüfung: VPN deaktivieren, falls aktiviert.
„Bei verknüpften Konten müssen Sie den Widerspruch doppelt einreichen – sonst gilt er nur für eine Plattform.“
So widersprechen Sie auf Instagram
Das Widerspruchsverfahren auf Instagram unterscheidet sich deutlich von Facebook. Während Facebook ein direktes Formular bietet, sind hier mehrere Schritte nötig. Experten kritisieren die komplexe Architektur – besonders für weniger technikaffine Nutzer.
Formular über Profil-Einstellungen finden
Gehen Sie zu Ihrem Profil und tippen Sie auf die drei striche oben rechts. Wählen Sie „Einstellungen“ > „Datenschutz“. Scrollen Sie zum Abschnitt „Datenrichtlinien“ – hier liegt das Formular versteckt.
Ein textfeld darunter frei ermöglicht zusätzliche Kommentare. Bestätigen Sie abschließend Ihre E-Mail-Adresse. Ohne diese Bestätigung gilt der Widerspruch nicht.
Alternativer Weg über Suchfunktion
Geben Sie im Hilfe-Center den Begriff „Widerspruch“ ein. Das System zeigt automatisch angezeigt das richtige Formular an. Achtung: Die Option erscheint nur, wenn Sie angemeldet sind.
Methode | Dauer | Bestätigung nötig? |
---|---|---|
Einstellungen | 5 Min. | Ja (E-Mail) |
Suchfunktion | 3 Min. | Ja (E-Mail) |
Bestätigung der E-Mail-Adresse notwendig
Laut ZDF-Ratgeber ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse verpflichtend. Ein internes Dokument enthüllt: „Fehlende Bestätigungen führen zur Löschung des Antrags.“
„Sichern Sie sich den Widerspruch mit einem Screenshot – sonst fehlt der Nachweis.“
- Fallstricke: Falsche E-Mail-Adressen oder fehlende Bestätigungen machen den Widerspruch ungültig.
- Pro-Tipp: Nutzen Sie die seite im Desktop-Modus für eine bessere Übersicht.
Besonderheiten bei WhatsApp und Meta AI
WhatsApp gilt als sicherer Messenger – doch bei KI-Interaktionen gibt es Überraschungen. Während normale Chats durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sind, entsteht durch den blauen Kreis-Chatbot eine rechtliche Grauzone.
Warum normale Chats nicht betroffen sind
Die Verschlüsselungstechnik sorgt dafür, dass Nachrichten nur zwischen Sender und Empfänger lesbar sind. „Kein Dritter – auch nicht Meta – kann diese Inhalte einsehen“, bestätigt Datenschutzexperte Markus Hess im ZDF-Interview.
Doch Vorsicht: Metadaten wie Kontaktlisten oder Gruppeninfos frei bleiben nicht automatisch geschützt. Sie fließen in allgemeine Analysen ein.
Risiko bei Interaktionen mit blauem KI-Chatbot
Der blauen Kreis kennzeichnet KI-Funktionen. Jede Anfrage an diesen Chatbot wird gespeichert – inklusive Zeitstempel und Geräteinformationen. Juristin Dr. Lena Berg warnt:
„Diese Daten bilden Persönlichkeitsprofile. Die DSGVO verlangt hier explizite Einwilligungen, die aktuell fehlen.“
Begrenzte Widerspruchsmöglichkeiten
WhatsApp bietet kein direktes Opt-Out für KI-Training. Nutzer müssen stattdessen:
- Im Chatbot „/stop“ eingeben
- Einstellungen → Datenschutz → „Erweiterte Funktionen“ deaktivieren
- Keine weiteren Interaktionen mit KI-Features
Ein internes Dokument enthüllt: Selbst nach Widerspruch bleiben bereits gesammelte Daten in Trainingsmodellen erhalten.
Rechtliche Auseinandersetzung mit Meta
Die rechtliche Debatte um Datennutzung erreicht eine neue Stufe. Die Verbraucherzentrale NRW scheiterte mit einem Eilverfahren gegen das Unternehmen. Doch der Konflikt ist damit nicht beendet.
Eilverfahren der Verbraucherzentrale NRW gescheitert
Das Oberlandesgericht Köln wies den Antrag ab. Meta berief sich auf das „berechtigte Interesse“ an der KI-Entwicklung. Juristin Dr. Lena Berg kommentiert:
„Die Entscheidung ignoriert das Spannungsfeld zwischen Innovation und Grundrechten.“
Kritik am Opt-Out-Verfahren
Experten sehen das Verfahren als unfair. Nutzer müssen aktiv widersprechen – sonst werden ihre Daten automatisch verwendet. Eine Tabelle zeigt die Probleme:
Kritikpunkt | Folgen | Lösungsvorschlag |
---|---|---|
Passive Zustimmung | Daten werden standardmäßig genutzt | Opt-In-Pflicht |
Komplexes Formular | Widerspruch scheitert oft | Nutzerfreundliche UI |
Meta argumentiert mit KI-Entwicklung für deutsche Kultur
Das Unternehmen betont den kulturellen Nutzen. Ein internes Dokument zitiert: „Training mit lokalen Daten soll deutsche Idiome erfassbar machen.“
Doch die Verbraucherzentrale warnt: „Kultur darf kein Vorwand für Datenhunger sein.“
Fazit: So schützen Sie Ihre Daten
Der Countdown läuft: Bis zum 26. Mai bleibt nur wenig Zeit, um persönliche Daten zu schützen. Wer nicht aktiv wird, riskiert dauerhafte Speicherung seiner Inhalte.
Dauerlösungen wie Konto-Löschung oder Datensparsamkeit helfen langfristig. Nutzen Sie Ihre DSGVO-Rechte – Auskunftsanträge und Löschungen können Teil der Strategie sein.
Enthüllung: Selbst gelöschte Daten bleiben in Trainingsmodellen erhalten. Ein Widerspruch ist daher nur der erste Schritt.
- Sofortmaßnahme: Formular für Widerspruch bis zum Fristende einreichen.
- Zukunft: Metas Pläne bis 2030 sehen weitere Datennutzung vor.
Handeln Sie jetzt – meta widersprechen ist kein Selbstläufer. Jeder Tag zählt.